LG Berlin: Rechtsanwaltskosten für eine Gegendarstellung nicht immer erstattungsfähig
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Gegendarstellung nur dann ersetzt werden, wenn die beanstandete Veröffentlichung den Eindruck einer Persönlichkeitsrechtverletzung erweckt.
Ist dies nicht der Fall, können die Kosten nicht als Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung geltend gemacht werden.
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