LG Berlin: Erkennbarkeit durch Wortberichterstattung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Erkennbarkeit auch dann gegeben, wenn die Wortberichterstattung einen Rückschluss auf die Person zulässt, das Gesicht selbst aber unkenntlich ist.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurden im Text Alter, Vorname und der ehemalige Arbeitsplatz genannt. Dies reicht für eine Erkennbarkeit aus.

Urteil im Volltext: http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=1174

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