Kommission für Jugendmedienschutz rügt “DSF” und “Super RTL”
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrem aktuellen Bericht das Nachtprogramm des Sportsenders DSF und des Senders Super RTL als unzulässige Angebote im Sinne des § 4 JMStv gerügt.
So ist nach Ansicht der KJM der Erotik-Clip „Actiongirls.com” auf im Nachtprogramm des DSF frauenfeindlich und zeigt degradierende Darstellungen von Frauen, die offensichtlich auf männlichen Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien basierten. Bei Super RTL hat die Call-In Show „Fun Night” (Super RTL, Nachtprogram) die Herrschaft des Nationalsozialismus verharmlost und verbrecherische Handlungen geleugnet.
Darüberhinaus hat die KJM eine Reihe von „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote” gerügt. Diese dürfen erst nach 22h im TV gezeigt werden, da so gewährleistet ist, dass sie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren üblicherweise nicht sehen können. Unter anderem der Pro7 Spielfilm „Eine wie keiner” gerügt, da dieser Film durch eine derb-zotige und sexualbetonte Sprache geprägt ist.
Die KJM hat je nach Art und Schwere des Verstoßes Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die daraus folgenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch.
Quelle: Pressemitteilung der KJM – http://tr.im/rSvg
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