Identifizierende Berichterstattung ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil entschieden, dass eine identifizierende Berichterstattung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um die Namensnennung der Mörder des bekannten Volksschauspielers Walter Sedlmayer im Rahmen eines Internetprojekts der Uni Leipzig.
Das Gericht stellte erneut deutlich heraus, dass eine Berichterstattung über Straftaten mit der Nennung der Täter in deren Persönlichkeitsrecht eingreift und die Resozialisierung gefährdet. Dies insbesondere dann, wenn die Tat länger zurück liegt und die Täter ihre Strafe verbüßt haben.
Ebenso spielt die Art der streitgegenständlichen Veröffentlichung keine Rolle. Auch wenn es sich hier nicht um eine „klassische“ Presseveröffentlichung, sondern um die Veröffentlichung eines universitären Forschungsprojekts handelte, erfolgte die Veröffentlichung massenmedial und für jedermann zugänglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist hier auch höher anzusehen, so dass die Beklagte auch nicht auf die grundgesetzliche Freiheit von Forschung und Lehre berufen kann.
Das Urteil im Volltext: http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=1126
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