Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabendomains

browserJetz ist es auch in Deutschland möglich, ein und zwei Buchstabendomains bei der denic registrieren zu lassen. Gerade für Firmen wie C&A, VW oder auch die Süddeutsche Zeitung ist dies eine positive Veränderung der denic Richtlinien, da sie nunmehr auch unter ihrem bekannten Markennamen eine. de Domain einrichten lassen können.

Aber auch für viele Webmaster und Privatleute ist eine solche Domain interessant, da eine kurze Domain sich leichter merken lässt und einen höheren Seitenzugriff verspricht.
Doch gerade bei diesen Kurzdomains lauert ein sehr großes Abmahnrisiko, da viele der Buchstabenkombinationen bereits markenrechtlich geschützt sind. Die Inhaber der Markenrechte können infolgedessen gegen den Registrierer der Domain im Wege der Abmahnung vorgehen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte unbedingt im Vorfeld eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicher zugehen, kein Markenrecht zu verletzten.

denic – Änderung der Richtlinie – http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6

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  1. Tweets die Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabedomains -Presserecht aktuell erwähnt — Topsy.com - Gravatar

    Tweets die Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabedomains -Presserecht aktuell erwähnt -- Topsy.com  |  Oktober 19th, 2009 at 14:35 #

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Tim Hoesmann, Anwalt, ojour.de erwähnt. ojour.de sagte: Linktipp: Presserecht aktuell: Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabedomains http://bit.ly/EriPC [...]

  2. Vergabe von kurzen Domainnamen « Ralphs Piratenblog - Gravatar

    Vergabe von kurzen Domainnamen « Ralphs Piratenblog  |  Oktober 19th, 2009 at 14:50 #

    [...] Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabedomains [...]

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