Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe

Wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird.

Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht.

In dem Verfahren hatte ein anonymer Nutzer in mehreren Foren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Hierbei handelte es sich um wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die zugleich irreführend i.S.d. Wettbewerbsrecht waren.

Diese Behauptungen wurden durch einen ehemaligen Vertragspartner der Antragstellerin, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, von seinen beiden Twitter-Accounts verlinkt. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass diese Behauptungen und Äußerungen falsch waren. Dennoch setzte er die Links zu den Beiträgen mit dem Hinweis, dass diese Informationen „sehr interessant“ seien.

Das Gericht folgte hier der Argumentation der Antragstellerin und bejahte eine Verantwortung, da sich die Äußerungen durch die Verlinkung zu eigen gemacht hat und somit genauso wie der ursprüngliche Autor haftet.

In seiner einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht dem Antragsgegner, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).

Anmerkung:

Dies ist die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland und die Bejahung einer Verantwortung auch für bei Twitter geposteten Links ist richtig.

Es wird interessant zu beobachten sein, unter welchen Voraussetzungen die Gerichte ein “zu eigen machen” fremder Inhalte durch eine Verlinkung bejahen werden und ob sich dadurch ein deutscher Sonderweg bei Twitter ergeben wird.

Links:

Mitteilung von Rechtsanwalt Rauschhofer

Mehr zu Twitter und Recht:

http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht/

3 Antworten bisher | Mitreden!

  1. Haftung bei Twitter: Abmahnung und einstweilige Verfügung möglich | Twitter,Haftung,Abmahnung,Gericht,Links,einstweilige Verfügung,wettbewerbswidrige Behauptungen,Landgericht Frankfurt | www.tutsi.de - Gravatar

    Haftung bei Twitter: Abmahnung und einstweilige Verfügung möglich | Twitter,Haftung,Abmahnung,Gericht,Links,einstweilige Verfügung,wettbewerbswidrige Behauptungen,Landgericht Frankfurt | www.tutsi.de  |  April 21st, 2010 at 12:50 #

    [...] Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe “…wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird. Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht…” (presserecht-aktuell.de) [...]

  2. Haftung bei Twitter: Abmahnung und einstweilige Verfügung möglich | D-F-F-BLOG - Gravatar

    Haftung bei Twitter: Abmahnung und einstweilige Verfügung möglich | D-F-F-BLOG  |  April 21st, 2010 at 16:15 #

    [...] Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe “…wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird. Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht…” (presserecht-aktuell.de) [...]

  3. Anmerkung zum ersten deutschen “Twitter-Urteil” | SEWOMA® BERLIN BLAWG - Gravatar

    Anmerkung zum ersten deutschen “Twitter-Urteil” | SEWOMA® BERLIN BLAWG  |  April 30th, 2010 at 14:41 #

    [...] einem Beitrag in dem Blog Presserecht-Aktuell.de twitterte der Antragsgegner die Links mit dem Hinweis “sehr [...]

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