Für Fotografen und Agenturen ist es häufig ein Problem, wenn sie mit Models zusammenarbeiten, die zwar volljährig sind jedoch jünger wirke. Insbesondere dann wenn das Modell in einer „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ oder auch in Bademode abgebildet wird, kann dies zu einem Verstoß gegen den Jugendschutz führen.
Um hier nicht rechtliche Probleme zu bekommen, sollte der Fotograf deutlich auf den Umstand hinweisen, dass das Model älter als 18 Jahre ist.

