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	<title>Presserecht aktuell &#187; Internet</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>One-Clickhoster Megaupload durch FBI geschlossen &#8211; was haben die Nutzer zu befürchten?</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 08:12:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[One-Clickhoster]]></category>

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		<description><![CDATA[Der bekannte One-Clickhoster &#8220;Megaupload&#8221; wurde durch die US-Justiz Behörde geschlossen. Wie Spiegel online berichtet, laufen gegen den Inhaber des Filehoster Kim Schmitz, der sich selbst Kim Dotcom nennt, und weitere Verdächtiger umfangreicher Ermittlungen. Unter anderem wurden auch umfangreiche Daten sichergestellt. Hinter dem Verbot steht die Unterhaltungsindustrie. Diese macht einen umfangreichen Schaden durch die Filehostern gelten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" title="Megaupload" src="http://hoesmann.eu/wp-content/uploads/2012/01/megaupload.jpg" alt="Megaupload" width="150" height="126" />Der bekannte One-Clickhoster &#8220;Megaupload&#8221; wurde durch die US-Justiz Behörde geschlossen. Wie Spiegel online berichtet, laufen gegen den Inhaber des Filehoster Kim Schmitz, der sich selbst Kim Dotcom nennt, und weitere Verdächtiger umfangreicher Ermittlungen. Unter anderem wurden auch umfangreiche Daten sichergestellt.<br />
Hinter dem Verbot steht die Unterhaltungsindustrie. Diese macht einen umfangreichen Schaden durch die Filehostern gelten. Bei Megaupload können, wie auch bei anderen Diensten dieser Art, wie zum Beispiel Rapidshare oder Upload Dateien jeder Art hochgeladen und anderen zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p>Diese Filehoster werden immer genutzt, um bewusst aktuelle Kinofilme, Musikalben und andere urheberrechtlich geschützte Werke Dritten zur Verfügung zu stellen.Die Rechtslage ist dabei in Deutschland umstritten.</p>
<p><strong>Was haben die Nutzer zu fürchten?</strong></p>
<p><strong><span id="more-2273"></span><br />
</strong></p>
<p>Interessant ist die Frage, ob die Nutzer dieser Filehoster jetzt auch mit Konsequenzen rechnen müssen.</p>
<p>Konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz bislang nur gegen die Betreiber selbst und nicht gegen die Nutzer, können durch die umfangreiche Beschlagnahme der Server sicherlich nun auch leicht die Nutzerdaten herausgefunden werden.Viele Nutzer nutzen einen Premiumzugang zu dem System und bezahlen dafür auch Geld, welches sie in vielen Fällen per Kreditkarte überweisen. Somit ist es für die Ermittlungsbehörden leicht, die entsprechenden Nutzer zu ermitteln.<br />
Bei den Nutzern muss man unterscheiden zwischen den Benutzern, die ganz bewusst urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben und denen, die es sich nur heruntergeladen haben.<br />
Die Nutzer, welche bewusst urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben, verstoßen gegen das Urheberrecht, da in dem Hochladen ein Verbreiten im Sinne des Urheberrechts vorliegt. Da dieses ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten ist, kann dieser gegen den entsprechenden Nutzer vorgehen und unter anderem auch Schadensersatz verlangen.<br />
Etwas anderes ist jedoch der Nutzer, der sich bewusst ein urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen hat. Dieser hat es nicht weiter verbreitet, sondern sich nur eine einzige Kopie gezogen. Er hat es aber nicht Dritten zur Verfügung gestellt. Juristisch entscheidend, und auch aufgrund des Schadensersatzes teuer, ist aber das Verbreiten eines Werkes.<br />
Da bis heute noch kein Nutzer belangt wurde, der sich nur eine einzige Kopie heruntergeladen hat, kann nicht gesagt werden, wie dies von den Richtern beurteilt werden wird.<br />
Die Kopie selbst muss nach den Regeln des Urheberrechts vergütet werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den üblichen Lizenzbestimmungen, welche sich in einem solchen Fall an dem Verkaufspreis der im Handel erhältlichen DVD orientieren würde. Nur dann, wenn ein gewerbliches Ausmaß bei der Nutzung erreicht worden ist, wäre eine entsprechend höhere Zahlung möglich.<br />
Ob es zu solchen Ermittlungen gegen die einzelnen Nutzer kommen wird, lässt sich zurzeit noch gar nicht sagen. Es wird interessant zu beobachten, ob und wie die Unterhaltungsindustrie gegen die einzelnen Nutzer vorgehen wird.<br />
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.<br />
E-Mail <a href="mailto:office@hoesmann.eu">office@hoesmann.eu</a></p>
<p>Telefon 030 956 07 177</p>
<p>Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann auch für Medienanfragen und Interviews zu diesem Thema zur Verfügung.</p>
<p><a title="Kontakt" href="http://hoesmann.eu/kontakt/">Kontakt</a></p>
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		<item>
		<title>Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht Haft</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 09:31:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespräsident]]></category>
		<category><![CDATA[Verunglimpfung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen. Diese Enthüllungen werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Nutzer machen dabei zum Teil ihrem Unmut über den Bundespräsidenten sehr deutlich Luft, immer wieder kommt zu hämischen und teilweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen.</p>
<p>Diese Enthüllungen werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Nutzer machen dabei zum Teil ihrem Unmut über den Bundespräsidenten sehr deutlich Luft, immer wieder kommt zu hämischen und teilweise auch schon beleidigenden Kommentaren.</p>
<p>In einem Interview, welches unter anderem im Stern, in der Zeit und der Welt erschien, hat sich Rechtsanwalt Hoesmann zu der strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten geäußert.</p>
<p><span id="more-2263"></span></p>
<p>Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist nach § 90 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren mit Strafe bedroht.Voraussetzung für eine Strafe ist zunächst eine öffentliche Äußerung. Als öffentliche Äußerung werden auch Kommentare bei Facebook angesehen, auch wenn diese nur für einen bestimmten Benutzerkreis einsehbar ist. Äußerungen im privaten Freundeskreis fallen aber nicht darunter.Die Äußerung muss zudem geeignet sein, den Präsidenten zu verunglimpfen, dass bedeutet, die Aussage muss ihn in seiner Ehre verletzen. Wann dies der Fall ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls und hängt von den konkreten Umständen ab.Diese Tat wird nur auf Antrag des Bundespräsidenten verfolgt. In der Vergangenheit wurde diese Vorschrift sehr selten angewendet.  Die historischen Wurzeln dieser Norm finden in der Majestätsbeleidigung, welche in der Kaiserzeit die Beleidigung des Staatsoberhauptes unter eine besondere Strafe stellte.Präsident Wulff hat bereits einmal einen Strafantrag wegen Verunglimpfung gestellt, diesen aber dann kurz vor der Verhandlung wieder zurückgezogen. (<a title="Verunglimpfung Bundespräsident" href="&quot;http://hoesmann.eu/prozess-wegen-verunglimpfung-des-bundesprasidenten/">mehr</a>)</p>
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		<title>Streitwert bei &#8220;Fotoklau&#8221; 3000 €</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 09:15:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Fotoklau]]></category>
		<category><![CDATA[Streitwert]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder werden Abmahnungen für die Übernahme fremder Bilder ausgesprochen. Die Berechnung der Anwaltsgebühren für den berechtigten Unterlassungsanspruch erfolgt aus dem Streitwert. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass Rechtsanwälte zum Teil sehr hohe Streitwerte für diesen verhältnismäßig geringen Verstoß aussprechen. Der Streitwert beim Fotoklau im Internet wurde jetzt auch vom OLG Köln auf 3000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder werden Abmahnungen für die Übernahme fremder Bilder ausgesprochen. Die Berechnung der Anwaltsgebühren für den berechtigten Unterlassungsanspruch erfolgt aus dem Streitwert. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass Rechtsanwälte zum Teil sehr hohe Streitwerte für diesen verhältnismäßig geringen Verstoß aussprechen.<br />
Der Streitwert beim Fotoklau im Internet wurde jetzt auch vom OLG Köln auf 3000 € festgesetzt.</p>
<p><span id="more-2260"></span></p>
<p>Das Gericht folgt damit der bereits in Berlin üblichen Rechtsansicht, nach welcher bei der unberechtigten Übernahme von Fotos auf Webseiten ein Streitwert in Höhe von 3000 € anzunehmen ist.In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit wurde ein Foto im Rahmen einer Privatauktion auf eBay ohne die Genehmigung der Rechteinhaberin verwendet. Der Streitwert des begründeten Unterlassungsanspruchs wurde jetzt vom OLG Köln auf 3000 € festgesetzt.<br />
Quelle:OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az.  6 W 256/11</p>
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		<title>Prozess gegen Facebook User wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 15:19:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespräsident]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Verunglimpfung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 11. Januar 2012 vor der Staatschutzkammer des LG Dresden ein Prozess gegen einen Facebook Nutzer wegen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten stattfinden. Der Bundespräsident hat gegen den Nutzer Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung erstattet. Der 45 jährige Facebook Nutzer soll ein Foto des Präsidenten-Paars auf Facebook veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 11. Januar 2012 vor der Staatschutzkammer des LG Dresden ein Prozess gegen einen Facebook Nutzer wegen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten stattfinden. Der Bundespräsident hat gegen den Nutzer Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung erstattet.</p>
<p><span id="more-2245"></span></p>
<p>Der 45 jährige Facebook Nutzer soll ein Foto des Präsidenten-Paars auf Facebook veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein &#8220;Schiffchen auf dem Kopf&#8221; und sie sehe aus wie ein &#8220;Blitzmädel im Afrika-Einsatz&#8221;. Weiter hieß es da zu Wulff: &#8220;Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.&#8221;</p>
<p>Auf dem Foto selbst soll die Präsidentengattin abgebildet gewesen sein, wie sie den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage handelt, ist unklar.</p>
<p><strong>Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann </strong></p>
<p>Hier kommt eine selten angewendete Norm des Strafgesetzbuches zum Tragen.</p>
<p>In § 90 des StGB ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe gestellt.</p>
<p>Eine Verunglimpfung ist eine nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder den Beweggründen erhebliche Kränkung des Bundespräsidenten. Die Tat muss entweder öffentlich oder in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften begangen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es zeigt sich hier wieder einmal deutlich, dass auch Äußerungen auf Facebook rechtlich relevant sind. Daher soll Nutzer, wenn sie öffentlich ihre Meinung sagen, immer auch die Persönlichkeitsrechte der davon betroffenen Personen berücksichtigen.</p>
<p>Quelle: http://www.rp-online.de</p>
<p>&nbsp;</p>
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<div id="_mcePaste" class="mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Prozess gegen Facebook User wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Ergo Versicherung mahnt Berichterstattung ab</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 08:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie der Branchendienst Werben &#38; Verkaufen mitteilt, mahnt die Ergo Versicherung einen Onlinedienste ab, welcher sie als &#8220;Porno Versicherung&#8221; bezeichnet hat. Der Redaktion der W&#38;V liegt eine Abmahnung einer Kölner Kanzlei vor, in welcher ein redaktioneller Bericht über die Ergo Versicherung wegen Schmähkritik und einer nicht hinzunehmenden Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts abgemahnt worden ist. Die Ergoversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Branchendienst Werben &amp; Verkaufen mitteilt, mahnt die Ergo Versicherung einen Onlinedienste ab, welcher sie als &#8220;Porno Versicherung&#8221; bezeichnet hat.<br />
Der Redaktion der W&amp;V liegt eine Abmahnung einer Kölner Kanzlei vor, in welcher ein redaktioneller Bericht über die Ergo Versicherung wegen Schmähkritik und einer nicht hinzunehmenden Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts abgemahnt worden ist.<br />
Die Ergoversicherung war wegen eines ungewöhnlichen Vertretertreffens in einem Budapester Hallenbad in die Kritik geraten. Über den Vorfall wurde ausführlich in allen Medien berichtet.<br />
Wie es scheint, geht die Versicherung jetzt im Wege der Abmahnung gegen zu ausufernde Berichte über diesen Vorfall vor.</p>
<p><span id="more-2181"></span></p>
<p>Wenn Sie auch einer Abmahnung von der Ergo Versicherung erhalten haben, dürfen Sie diese auf keinen Ignorieren. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann als Ansprechpartner zur Verfügung.Wir sind als Kanzlei auf das Medienrecht ausgerichtet und haben häufig mit Abmahnungen zu tun.</p>
<p id="aeaoofnhgocdbnbeljkmbjdmhbcokfdb-mousedown">Webseite:<a title="Kanzlei Hoesmann" href="http://hoesmann.eu/"> http://hoesmann.eu/</a></p>
<p>Telefon 030 23 27 09 83</p>
<p>E-Mail: <a href="mailto:office@hoesmann.eu" target="_blank">office@hoesmann.eu</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quelle: <a title="W &amp; V " href="http://www.wuv.de/nachrichten/unternehmen/porno_versicherung_ergo_mahnt_online_dienst_ab" target="_blank">http://www.wuv.de/nachrichten/unternehmen/porno_versicherung_ergo_mahnt_online_dienst_ab</a></p>
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