Archiv für die Kategorie ‘Internet’

Fotos von Gutachtern sind urheberrechtlich geschützt

Dienstag, Juni 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 68/08) entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.

In dem Fall ging es um die Fotos eines Sachverständigen, der ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt hatte. In diesem Gutachten ging es um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Zudem befanden sich in dem Gutachten, wie mittlerweile üblich, auch Fotos des verunfallten Fahrzeugs.

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BGH: Google Bildersuche verletzt kein Urheberrecht

Donnerstag, April 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Google Bildersuche für rechtmäßig erklärt.

Im Rahmen einer Urteilsbesprechung für photoscala.de stellt Herr Rechtsanwalt Hoesmann das Urteil kurz vor und zeigt mögliche Folgen auf.

Lesen Sie den ganzen Text hier:

http://www.photoscala.de/Artikel/BGH-Urteil-Google-Bildersuche-verletzt-kein-Urheberrecht

OLG Köln verneint Haftung für Personensuchmaschine

Dienstag, März 16th, 2010

Das OLG Köln hat jetzt den Volltext seiner Entscheidung über die Haftung von Personensuchmaschine veröffentlicht. In der Entscheidung wurde eine Haftung der Suchmaschine für die Verwendung von Bildern verneint.

Das streitgegenständliche Bild war auf der Webseite des Klägers eingestellt und wurde von der Suchmaschine als Thumbnail in das Suchergebnis eingebunden.

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12. März: Welttag gegen Internetzensur

Freitag, März 12th, 2010

Anlässlich des “Welttags gegen Internetzensur” hat Reporter ohne Grenzen die Liste “Feinde des Internets” aktualisiert.

Auf dieser Liste werden die Staaten aufgeführt, welche unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgen und „unerwünschte“ Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensieren.

Insgesamt finden sich 12 Staaten auf der Liste. Neben China, Iran und Birma,, befinden sich auch Nordkorea, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien und Vietnam auf der Liste. Erstmals wurden jetzt die Türkei und Russland unter Beobachtung gestellt, da hier Maßnahmen ergriffen worden sind, welche leicht zu einschneidenden Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten.

Der “Welttag gegen Internetzensur” wurde erstmals 2009 initiiert und soll vor der zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet warnen.

Bericht bei ROG: http://redir.ec/TFou

Bericht: Feinde des Internets (auf Englisch): pdf Dokument

Twitter und Recht – Die Tweets

Dienstag, Januar 26th, 2010

ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

4. Haftung für Äußerungen

Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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Twitter und Recht – 1. Abmahnung wegen Nutzung eines Städtenamens – Mannheim

Freitag, Januar 22nd, 2010

Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische Relevanz erreicht.

Wie Mark Zondler auf seinem Blog berichtet, hat er von der Stadt Mannheim eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er aufgefordert, den Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben.

Die Stadt Mannheim beruft sich in ihrer Abmahnung auf das ihr zustehende Namensrecht. Sie sieht in der Nutzung des Twitter – Accountnamen “Mannheim” einen unbefugten Namensgebrauch, welcher zu einer Identitätverwirrung führe. Zudem stehe HR Zondler ein entsprechendes Namensrecht nicht zu.

Zu Unterstreichung ihrer Ansicht führt die Stadt Mannheim das Uteil des Falls “heidelberg.de” an.  In dieser wurde der Stadt Heidelberg das Recht zugesprochen, die Domain “heidelberg.de” zu nutzen.

Es ist jedoch umstritten, ob die Rechtsprechung, welche zu dem Domainrecht entwickelt wurde, auch eins zu eins auf Twitter und andere soziale Netzwerke übertragen werden kann.

Bei Twitter werden nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames registriert, nicht aber eigenständige Domains. Ob an die Verantwortlichkeit für die Nicknames die gleichen Maßstäbe wie für Domains anegelegt werden dürfen, ist gerichtlich nicht entschieden worden und es gibt gute Argumente, eine solche zu verneinen.

Hier wird es sicherlich interessant sein, ob und wie sich der Rechtstreit weiter entwickelt.

Link zu dem Blog von Mark Zondler: http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/

BGH: Marions Kochbuch gewinnt gegen chefkoch.de

Freitag, November 13th, 2009

Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

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Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabendomains

Montag, Oktober 19th, 2009

browserJetz ist es auch in Deutschland möglich, ein und zwei Buchstabendomains bei der denic registrieren zu lassen. Gerade für Firmen wie C&A, VW oder auch die Süddeutsche Zeitung ist dies eine positive Veränderung der denic Richtlinien, da sie nunmehr auch unter ihrem bekannten Markennamen eine. de Domain einrichten lassen können.

Aber auch für viele Webmaster und Privatleute ist eine solche Domain interessant, da eine kurze Domain sich leichter merken lässt und einen höheren Seitenzugriff verspricht.
Doch gerade bei diesen Kurzdomains lauert ein sehr großes Abmahnrisiko, da viele der Buchstabenkombinationen bereits markenrechtlich geschützt sind. Die Inhaber der Markenrechte können infolgedessen gegen den Registrierer der Domain im Wege der Abmahnung vorgehen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte unbedingt im Vorfeld eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicher zugehen, kein Markenrecht zu verletzten.

denic – Änderung der Richtlinie – http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6