Archiv für die Kategorie ‘Urteil’

BGH äußert sich zur Frage, wann die Abbildung eines Geschmacksmusters zu Zitatzwecken zulässig ist

Montag, April 11th, 2011

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2011 (- I ZR 56/09 – ICE) entschieden, dass die Abbildung eines eingetragenen Geschmacksmusters in einer Werbebroschüre grundsätzlich nur dann gem. § 40 Nr.3 GeschmMG als Zitat gerechtfertigt ist, wenn eine inhaltliche Verknüpfung zwischen den in der Broschüre beschriebenen Leistungen und dem angebildeten Geschmacksmuster besteht. (weiterlesen…)

Bundesverfassungsgericht: Zivilrechtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente teilweise verfassungswidrig

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Urteil mit der  zivilrechtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente befasst und seiner Entscheidung die Untersagung für  teilweise verfassungswidrig erklärt.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht im Volltext:

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Die Verwertung der fotographischen Dokumentation eines urheberrechtlich geschützten Happenings bedarf der Zustimmung des Künstlers

Donnerstag, Oktober 14th, 2010

Das LG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung vom 29. September 2010, Az. 12 O 255/09  – Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt – erneut mit der Frage befasst, wie sich eine künstlerische Performance einerseits und davon angefertigte und auf einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentierte Fotographien andererseits aus urheberrechtlicher Sicht zueinander verhalten.

Vorausgegangen war ein Konflikt zwischen dem Museum Schloss Moyland und der Witwe des 1986 verstorbenen Fluxus-Künstlers Joseph Beuys.
Das Museum hatte ohne Zustimmung der VG-Bildkunst, welche die Rechte an Beuys Werken treuhänderisch wahrnimmt, eine Serie von Fotos ausgestellt, die die  Durchführung des urheberrechtlich geschützten Beuys-Happenings “Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet”  im Jahr 1964 dokumentieren.
Dieser Konflikt gipfelte im Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch das LG Düsseldorf am 15. Juni 2009, AZ 12 O 191/09. Darin wurde der Stiftung Schloss Moyland auf Antrag der VG Bildkunst untersagt, besagte Fotos auszustellen.

Mit der jetzigen Entscheidung in der Hauptsache bestätigt das LG seine Ansicht, wonach die öffentliche Ausstellung der Fotographien als Verwertung zumindest einer nicht autorisierten Umgestaltung i.S.d. § 23 UrhG  einzuordnen ist. Demnach stellt die fotographische Dokumentation eines urheberrechtlich geschützten Happenings eine “Nutzung in abgeänderter Form” dar, deren Verwertung – hier in Form der Ausstellung – der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers bedarf.

Fraglich ist, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Bereich der Live- bzw. Bühnen-Fotographie haben wird.

Die Beklagte hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Urteil untersagt Bild die Berichterstattung – Kritik vom DJV

Donnerstag, September 23rd, 2010

Das Landgericht Berlin hat dem Axel-Springer-Verlag und damit der Bild-Zeitung die Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das geht aus einer einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin hervor. (Az. 27 O 729/10).

Es geht in der Berichterstattung um die Frage, ob die frühere Partnerin des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer Sozialleistungsbetrug begangen haben und er daran beteiligt gewesen sein könnte.

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Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

Lesen Sie den Volltext bei der Kanzlei Hoesmann – http://t.co/gRx0hfD