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	<title>Presserecht aktuell &#187; Urteil</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>Christo darf Bilder des verhüllten Reichstags verbieten</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 10:30:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[16 O 484/10]]></category>
		<category><![CDATA[27.09.2011]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Christo]]></category>
		<category><![CDATA[Reichstag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner Kunstwerke zu verbreiten. Das Landgericht führt zur Begründung aus, dass Christo ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da seine Werke als Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner Kunstwerke zu verbreiten.<br />
Das Landgericht führt zur Begründung aus, dass Christo ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da seine Werke als Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.<br />
Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.<br />
<a title="Urteil: Christo darf Bilder des Reichstags verbieten " href="http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/">Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/</a></p>
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		<title>Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 08:29:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Personensuchmaschine]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Anlegen eines speziellen Dossiers zu einer bestimmten Person durch eine Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Landgerichts Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine nicht gegen das KUG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt, wenn er ein Dossier über eine bestimmte Person erstellt und in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Anlegen eines speziellen Dossiers zu einer bestimmten Person durch eine Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.<br />
Das Landgerichts Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine nicht gegen das KUG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt, wenn er ein Dossier über eine bestimmte Person erstellt und in diesem Fotos verwendet als &#8220;embedded links&#8221; verwendet, welche der Betroffene selbst online gestellt hat.</p>
<p><span id="more-2092"></span><br />
Das Landgericht Köln führt zur Begründung die Entscheidung zur Google-Bildersuche des BGH heran.<br />
Demnach dürfe der Betreiber einer Suchmaschine von einem Einverständnis des Rechteinhabers zur Benutzung von Werkabbildungen in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Abbildungen in das Internet eingestellt habe, ohne bestehende Möglichkeiten zu ergreifen, den Zugriff von Suchmaschinen auszuschließen.Wer Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich mache, müsse mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.</p>
<p>Quelle: Justiz NRW</p>
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		<title>BGH: Ungepixelte Bildveröffentlichung eines Terroristen zulässig</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 08:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Die ungepixelte Fotoveröffentlichung eines Terroristen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bild-Zeitung eine unverpixelte Aufnahme eines Terroristen bei ihrer Berichterstattung über das Gerichtsverfahren veröffentlichen durfte. In dem Gerichtsverfahren ging es um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe &#8220;Ansar al-Islam&#8221; auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ungepixelte Fotoveröffentlichung eines Terroristen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig.</p>
<p>In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bild-Zeitung eine unverpixelte Aufnahme eines Terroristen bei ihrer Berichterstattung über das Gerichtsverfahren veröffentlichen durfte.<br />
<span id="more-2050"></span></p>
<p>In dem Gerichtsverfahren ging es um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe &#8220;Ansar al-Islam&#8221; auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi. Die Aufnahmen wurden vor der Hauptversammlung im Gerichtssaal gemacht. </p>
<p>Nach der Veröffentlichung des Fotos durch die Bild-Zeitung wurde ihr daraufhin vom Landgericht Stuttgart untersagt, die Aufnahmen weiter zu verwenden. </p>
<p>Hiergegen hat sich die Bild-Zeitung gewehrt und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab jetzt der Bild-Zeitung Recht und erlaubte eine unverpixelte Fotoveröffentlichung.</p>
<p>Nach Ansicht des BGH handelt es sich es sich bei der aktuellen Berichterstattung über die Urteilsverkündung um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 KUG. Nach dieser Vorschrift ist die Veröffentlichung eines Fotos auch ohne Zustimmung des Abgebildeten zulässig, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit über dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person steht. </p>
<p>Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2011, Aa: VI ZR 108/10 </p>
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		<title>Kein presserechtlicher Anspruch auf Fotoaufnahmen in der Oper</title>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2011 10:32:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 947/10) hat entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet war, einem von der Axel Springer AG beauftragten Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere der Oper &#8220;Samson und Dalila&#8221; für die BILD-Zeitung machen sollte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 947/10) hat entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet war, einem von der Axel Springer AG beauftragten Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere der Oper &#8220;Samson und Dalila&#8221; für die BILD-Zeitung machen sollte. </p>
<p<span id="more-2038"></span></p>
<p>Hintergrund des Streits war die Premiere &#8220;Samson und Dalila&#8221; in der Inszenierung von Tilman Krabe am 9. März 2009. Diese Aufführung stand die wegen ihrer umstrittenen Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Fokus der Öffentlichkeit.</p>
<p>Die Axel Springer AG beauftragte daher einen Fotojournalisten, während der Premierenaufführung bzw. einer Foto- Probe Fotoaufnahmen zu machen. Die Oper ließ diese Aufnahmen jedoch nicht zu.</p>
<p>Nachdem gerichtliche Eilanträge der Axel Springer AG und des Fotojournalisten sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln als auch dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben waren, wollten die Kläger in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt wissen, dass das damalige Verbot von Fotoaufnahmen rechtswidrig war.</p>
<p>Das Gericht folgte der Axel-Springer AG als Klägern jetzt auch im Hauptsacheverfahren nicht.<br />
Es stellte fest, dass weder aus dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 4 LPG NRW) noch aus dem im Grundgesetz verbürgten Recht auf Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG) ein Anspruch besteht.<br />
Dies begründete das Gericht u.a. damit, dass weder § 4 LPG NRW noch Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG einen Anspruch darauf vermittelten, Fotoaufnahmen zu machen, wenn die Oper dies im Rahmen ihres Bestimmungsrechts untersage.</p>
<p>Quelle: Justiz NRW</p>
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		<title>LG Berlin &#8211; Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds (Volltext)</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 08:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat in einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung bestätigt, dass Bilder, welche durch RSS-Feeds auf eine Webseite eingebunden werden, einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Daran ändert auch der Hinweis auf die fremde Quelle nichts.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin hat in einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung bestätigt, dass Bilder, welche durch RSS-Feeds auf eine Webseite eingebunden werden, einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Daran ändert auch der Hinweis auf die fremde Quelle nichts.</p>
<p><a href="http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/lg-berlin-haftung-fur-fotos-in-eingebundenen-rss-feeds/"_blank">Lesen Sie den Volltext auf presserecht-aktuell.de</a></p>
<p>Wenn Sie Fragen zum Foto- oder Medienrecht haben, beraten wir Sie gerne &#8211; der Erstkontakt ist kostenlos.</p>
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