Archiv für die Kategorie ‘Urheberrecht’

Bundesgerichtshof entscheidet über Übersetzerhonorare

Mittwoch, Oktober 21st, 2009

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.

Die klagende Übersetzerin hatte sich gegenüber der beklagten Verlagsgruppe im November 2001 zur Übersetzung zweier Romane aus dem Englischen ins Deutsche verpflichtet. Sie räumte dem Verlag sämtliche Nutzungsrechte an ihrer Übersetzung inhaltlich umfassend und zeitlich unbeschränkt ein. Dafür erhielt sie das vereinbarte Honorar von rund 15 € für jede Seite des übersetzten Textes.

(weiterlesen…)

“Remix” des CDU Werbeplakates – eine rechtliche Betrachtung

Mittwoch, August 12th, 2009
CDU/Laurence Chaperon

CDU/Laurence Chaperon

Die medienkritische Internetseite netzpolitik.org (http://netzpolitik.org/2009/wahlwerbung-remixen-sollte-legal-sein/) hat einen Aufruf veröffentlicht, in welchem sie zu einem „Remix“ des Wahlplakates der CDU von Wolfgang Schäuble aufforderte. Dieser „Remix“ bedeutet praktisch, dass der Werbespruch der CDU auf dem Foto verändert wird, das Foto von Schäuble selbst aber unverändert bleibt.

Viele User folgten diesem Aufruf, mittlerweile gibt es über 170 verschiedene Versionen des Plakats. Die verschiedenen Versionen sind bei flickr http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/) zu sehen.

Grundlage des Remixes ist ein Foto der Fotografin Laurence Chaperon (http://www.chaperon.de/).

Diese hat sich kurz nach dem Beginn des Wettbewerbs an die Betreiber von netzpolitik.org gewendet und diese aufgefordert, ihr Bild nicht weiter zu nutzen, da dieses nicht lizenziert worden ist und nicht für „nicht für Diffamierung, nicht für Wettbewerbe“ zur Verfügung steht. In Folge dieser Aufforderung ist ein Streit darüber entstanden, ob das Bild für den Wettbewerb verwendet werden darf oder nicht (Zusammenfassung auf heise.de – http://www.heise.de/newsticker/Satirewettbewerb-zu-Schaeuble-Wahlplakat-entfacht-Urheberrechtsstreit–/meldung/143378)

In der Diskussion verschwimmen teilweise die verschiedenen möglichen Anspruchsebenen. Insgesamt sind hier drei verschiedene Kläger gegen das Plakat möglich, nämlich zunächst einmal Herr Schäuble selbst, dann die CDU und schließlich die Fotografin.

(weiterlesen…)

OLG Köln verbietet Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten

Donnerstag, August 6th, 2009

maskerade_1Das OLG Köln hat mit Urteil vom 31.07.2009 eine Theaterinszenierung mit Klaus-Kinski-Zitaten untersagt. Die beklagten Künstler haben es zu unterlassen, das Stück “Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo” aufzuführen und/oder aufführen zu lassen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet werden. Darüber hianus sie den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, welche Einnahmen mit dem Stück bereits erzielt worden sind und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen. Das anderslautende Urteil des Landgerichts Köln, das die Klage noch abgewiesen hatte, wurde entsprechend abgeändert (Aktenzeichen 6 U 52/09).

(weiterlesen…)

DJV will eine konzertierte Aktion gegen google

Freitag, Juli 17th, 2009

djvDer Deutsche Journalisten Verband (DJV) fordert Verleger, Politik und auch die Urheber selbst  zu einer konzertierten Aktion gegen dem Monopolisten Google auf.

Nach Ansicht des DJV sei vor dem Hintergrund der wachsenden Meinungsmacht von Google gesetzliche Regelungen dringend nötig.

Der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken fordert:

„Der Gesetzgeber muss einerseits der Gratis-Kultur des Internets zu Gunsten der Urheber einen wirksamen Riegel vorschieben und andererseits die Befugnisse des Bundeskartellamtes so ausweiten, dass die Behörde Meinungsmonopole im Internet verhindern kann.“

(weiterlesen…)

Neuer Aufsatz: Das Recht am Bild

Donnerstag, Juni 4th, 2009

Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in seinem neuen Aufsatz für photoscala.de mit den Rechten des Fotografen an seinen eigenen Bildern auseinandergesetzt. Der Aufsatz geht dabei vor allem auf die Grundzüge des Urheberrechts ein und versucht diese auch für den juristischen Laien verständlich darzustellen.

Lesen Sie den gesamten Aufsatz hier: http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-Bild

BGH: “Onlinevideorekorder” verstoßen gegen das Urheberrecht

Mittwoch, April 22nd, 2009

In einem Urteil vom 22. April 2009 (Az: I ZR 216/06) hat der BGH entschieden, dass so genannten Onlinevideorekorder (internetbasierte Videorekorder) gegen das Urheberrecht der Rundfunkunternehmen verstoßen und daher in der Regel unzulässig sind.

Geklagt hatte der Fernsehsender “RTL”. Dieser sah sich sah durch das Angebot von “shift.tv” in dem ihr als Sendeunternehmen nach § 87 Abs. 1 UrhG zustehenden Rechts, ihre Funksendungen weiterzusenden und auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, verletzt.
“Shift TV” bietet auf seiner Internetseite einen “internetbasierten Persönlichen Videorecorder” an. Bei diesem handelt es sich einen um einen Speicherplatz auf dem Server der Beklagten, der ausschließlich dem jeweiligen Kunden zugewiesen ist. Der Kunde kann die auf seinem “Persönlichen Videorecorder” aufgezeichneten Sendungen über das Internet von jedem Ort aus und zu jeder Zeit beliebig oft ansehen.

Der BGH kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass “shif.tv” gegen das Urheberrecht verstößt. Dabei spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, ob die Sendungen automatisch oder im Auftrag der Kunden durch “shift.tv” abgespeichert werden.
Für den ersten Fall, die automatische Speicherung, ist jeder Kunde als Hersteller von Aufzeichnungen anzusehen. Die private Aufnahme selbst ist zulässig. “Shift.tv” verstößt mit seinem Angebot jedoch gegen das Recht von RTL, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im zweiten Fall (Auftrag), verstößt “shift.tv” gegen das Recht von RTL, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.

Der BGH hat in Folge dessen das Verfahren zur Erneuten Entscheidung an das Berufunsgericht zurück verwiesen, mit der Maßgabe, nun Feststellungen dazu treffen, wie der Aufzeichnungsprozess im Einzelnen abläuft, um dann entsprechend entscheiden zu können.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 85/2009

TFP-Vetrag – Hintergrund und Mustertext

Donnerstag, September 4th, 2008

Die in der Fotografie immer wieder verwendeten TFP-Veträge finden Sie als als kostenlosen Download in der Rubrik “Veröffentlichungen – Vorlagen“.

Die Bezeichnung TFP kommt aus der englischen Sprache und bedeutet “time for prints”.  Dies steht in der Fotografie für eine Vereinbarung zwischen einem Modell und einem Fotografen, bei der das Modell nicht mit einer Gage, sondern mit den Resultaten des Fotoshootings für seine Dienste entlohnt wird.

Download als pdf