Archiv für die Kategorie ‘Twitter’

google plus und Recht

Mittwoch, Juli 13th, 2011


Google hat mit dem Dienst “Google Plus”, abgekürzt “google+” sein eigenes soziales Netzwerk eröffnet. Mit diesem will Google in die Offensive gegen Facebook gehen.Bereits in kürzester Zeit hat sich das Netzwerk zu einem ernsten Konkurrenten von Facebook entwickelt.Wie überall im Internet und gerade bei sozialen Netzwerken, lauern auch bei google+ rechtliche Gefahren.Rechtsanwalt Hoesmann beleuchtet, welche juristishen Gefahren für den Nutzern bestehen. Dabei geht es nicht um die Besonderheiten der Nutzungsbedingungen oder die zahlreichen Datenschutzregelungen von google, sondern vielmehr um die allgemeinen juristischen Regeln, welche von dem Nutzer in dem Soial-Network google+ zu beachten sind.

Link: Google plus und Recht

Klage wegen Twittermeldung – Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

Freitag, April 29th, 2011

Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellen kann.
Die Verleihfirma des Films vertritt die Auffassung, die Twittermeldung enthalte unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden sei.
Durch diese Zuordnung sieht die Verleihfirma ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletz.
Dieses Verfahren zeigt deutlich, wie man auch bei Twitter auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen über Unternehmen geht.
Die Kanzlei Hoesmann steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben.

Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe

Mittwoch, April 21st, 2010

Wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird.

Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht.

In dem Verfahren hatte ein anonymer Nutzer in mehreren Foren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Hierbei handelte es sich um wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die zugleich irreführend i.S.d. Wettbewerbsrecht waren.

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Twitter und Recht – 1. Abmahnung wegen Nutzung eines Städtenamens – Mannheim

Freitag, Januar 22nd, 2010

Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische Relevanz erreicht.

Wie Mark Zondler auf seinem Blog berichtet, hat er von der Stadt Mannheim eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er aufgefordert, den Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben.

Die Stadt Mannheim beruft sich in ihrer Abmahnung auf das ihr zustehende Namensrecht. Sie sieht in der Nutzung des Twitter – Accountnamen “Mannheim” einen unbefugten Namensgebrauch, welcher zu einer Identitätverwirrung führe. Zudem stehe HR Zondler ein entsprechendes Namensrecht nicht zu.

Zu Unterstreichung ihrer Ansicht führt die Stadt Mannheim das Uteil des Falls “heidelberg.de” an.  In dieser wurde der Stadt Heidelberg das Recht zugesprochen, die Domain “heidelberg.de” zu nutzen.

Es ist jedoch umstritten, ob die Rechtsprechung, welche zu dem Domainrecht entwickelt wurde, auch eins zu eins auf Twitter und andere soziale Netzwerke übertragen werden kann.

Bei Twitter werden nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames registriert, nicht aber eigenständige Domains. Ob an die Verantwortlichkeit für die Nicknames die gleichen Maßstäbe wie für Domains anegelegt werden dürfen, ist gerichtlich nicht entschieden worden und es gibt gute Argumente, eine solche zu verneinen.

Hier wird es sicherlich interessant sein, ob und wie sich der Rechtstreit weiter entwickelt.

Link zu dem Blog von Mark Zondler: http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/