Archiv für die Kategorie ‘Presserecht’

Bundesverfassungsgericht: Zivilrechtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente teilweise verfassungswidrig

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Urteil mit der  zivilrechtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente befasst und seiner Entscheidung die Untersagung für  teilweise verfassungswidrig erklärt.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht im Volltext:

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte muss zwischen der Pressefreiheit der Axel Springer AG (Art.10 EMRK) und der Achtung des Privat- und Familienlebens Prominenter (Art.8 EMRK) abwägen

Freitag, Oktober 15th, 2010

Am 13.10.2010 verhandelte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zwei Fälle, die wegweisend für künftige Abwägungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten sein könnten. Der eine Fall beleuchtet das Verhältnis von nationalem und europäischem Grundrechtsverständnis und wirft die Frage auf, ob die die Vorgaben des EGMR von den deutschen obersten Gerichten hinreichend berücksichtigt werden.

Kläger sind die Eheleute Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover. Diese waren und sind immer wieder Objekte der Boulevard-Berichterstattung. Die Prinzessin hatte sich seit den frühen 90er-Jahren durch die Instanzen gekämpft und schließlich im Juni 2004 vor dem EGMR eine die deutsche Prominenten-Rechtsprechung erschütternde Entscheidung erwirkt. In Caroline von Hannover gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 59320/00 – NJW 2004, S.2647) hatte der Gerichtshof den von der deutschen Rechtsprechung über Jahrzehnte entwickelten und angewandten Begriff der “absoluten Person der Zeitgeschichte” kritisiert und als nicht ausreichend zum wirksamen Schutz des alltäglichen Privatlebens Prominenter verworfen.

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LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.

In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.

Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.

Urteil im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-zum-recht-nicht-mit-einer-anderen-person-abgebildet-zu-werden/

Urteil: Auskünfte des BND an Journalisten im Wesentlichen ausreichend

Dienstag, März 30th, 2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Auskunftsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) überwiegend abgewiesen.

Der Kläger ist als Journalist bei der Berliner Zeitung tätig. Ein vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (“Schäfer-Bericht”) gelangte zu dem Ergebnis, dass der Kläger im Rahmen der im Frühjahr 2001 eingeleiteten “Operation M” unter Verstoß gegen die Pressefreiheit ausgespäht worden war.

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LG Berlin: Für die Veröffentlichung einer Satire muss ein öffentliches Interesse bestehen

Donnerstag, März 11th, 2010

Das Landgericht Berlin hat mit einem Urtei vom 19.01.2010 (Akz 27 O 1147/09) entschieden, dass die Veröffentlichung einer Satire ein öffentliches Interesse voraussetz.

In dem Verfahren ging es um die um den Streit zwischen einem Redakteur und eines Chefredakteurs über die satirische Darstellung des Redakteurs in dem Blog des Chefredakteurs.

Der antragstellende Redakteur ist der Auffassung, es nicht hinnehmen zu müssen, im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen dem Chefredakteur und einem Berliner Medienanwalt Gegenstand eines satirischen Artikels zu werden.

Das Gericht gab dem Antrag statt:

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