Archiv für die Kategorie ‘Pressefreiheit’

Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

Lesen Sie den Volltext bei der Kanzlei Hoesmann – http://t.co/gRx0hfD

12. März: Welttag gegen Internetzensur

Freitag, März 12th, 2010

Anlässlich des “Welttags gegen Internetzensur” hat Reporter ohne Grenzen die Liste “Feinde des Internets” aktualisiert.

Auf dieser Liste werden die Staaten aufgeführt, welche unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgen und „unerwünschte“ Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensieren.

Insgesamt finden sich 12 Staaten auf der Liste. Neben China, Iran und Birma,, befinden sich auch Nordkorea, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien und Vietnam auf der Liste. Erstmals wurden jetzt die Türkei und Russland unter Beobachtung gestellt, da hier Maßnahmen ergriffen worden sind, welche leicht zu einschneidenden Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten.

Der “Welttag gegen Internetzensur” wurde erstmals 2009 initiiert und soll vor der zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet warnen.

Bericht bei ROG: http://redir.ec/TFou

Bericht: Feinde des Internets (auf Englisch): pdf Dokument

Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Die Pressemitteilung Nr. 11/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratdatenspeicherung.

Urteil vom 2. März 2010 (den Volltext finden Sie hier: http://redir.ec/IAlv)

– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

§ 113a TKG regelt, dass öffentlich zugängliche Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E Mail Diensten und Internetdiensten vorsorglich anlasslos zu speichern.

Die Speicherungspflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Angaben, die erforderlich sind, um zu rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Nicht zu speichern ist demgegenüber der Inhalt der Kommunikation, und damit auch, welche Internetseiten von den Nutzern aufgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherungspflicht von sechs Monaten sind die Daten innerhalb eines Monats zu löschen.

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Markwort verliert vor dem BGH gegen die Saarbrücker Zeitung wg. kritischer Interviewäußerungen

Mittwoch, November 18th, 2009

Wie der BGH am 17.11.2009  mitteilte hat der Chefredaktuer des Nachrichtenmaganzins Focus, Helmut Markwort, gegen die Saarbrücker Zeitung verloren. Herr Markwort hatte von dem Zeitungsverlag verlangt, den künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews zu unterlassen.

Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts “Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge”. Der beklagte Zeitungsverlag druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung “Saarbrücker Zeitun” ab.

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LG Köln: Berichterstattung über Verfahren ist nicht vom Verbot der Berichterstattung umfasst

Mittwoch, Mai 20th, 2009

Das Landgericht Köln (Aktz: 28 O 361/08) hatte über die Frage zu entscheiden, ob bereits in dem bloßen Berichten über ein Verfahren ein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung liegen kann.

Dem zu Grunde lag ein Beschluss der Kammer vom 23.07.2007 in welchem dem Schuldner verboten wurde, über den Gläubiger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen: „Schweinchen” und/oder „Psychopath”.

Der Schuldner ist Betreiber der www.—-.de und veröffentlicht auf dieser eine Liste mit Verfahren, die sich gegen ihn als Betreiber der vorgenannten Homepage richteten. In diese Liste nahm er auch den o.g. Beschluss mit auf. Dagegen wendet sich der Gläubiger,er ist der Auffassung, dass der Schuldner aufgrund der vorgenannten Veröffentlichung gegen die einstweilige Verfügung

Der Schuldner seinerseits trägt vor, dass er den Gläubiger nicht als „Schweinchen” oder „Psychopath” bezeichnet habe. Soweit die vorgenannte Darstellung des Verfahrens erfolge, sei dies eine zulässige Eigenberichterstattung und stelle kein Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung dar,

Das Gericht sah in der Eigenberichterstattung keinen Verstoß gegen das dem Schuldner auferlegte Verbot. Die Frage, ob ein Schuldner gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot verstoßen hat, bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt des Verbotstenors. Maßgebend sind allein der Wortlaut der Entscheidungsformel und der sich aus ihr ergebende Wort- und Satzsinn.

Vorliegend wurde dem Schuldner verboten, über den Antragsteller zu veröffentlichen pp,; „Schweinchen” und/oder „Psychopath”. Die durch die Schuldner vorgenommene Veröffentlichung mit der Darstellung des Verbotsverfahrens stellt keine Veröffentlichung im vorgenannten Sinn dar. Denn eine Berichterstattung über das Verfahren ist von dem Verbotstenor nicht umfasst.

Volltext der Entscheidung – http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=477

Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?

Donnerstag, April 23rd, 2009

Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann hat einen Aufsatz auf photoscala.de veröffentlicht. In diesem setzt er sich mit der Strafbarkeit des Fotografierens auseinander:

Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll.

Mehr auf photoscala.de

Klinsmann gegen taz 0-1 oder die satirische Kreuzigung Klinsmanns durch die taz ist durch die Meinungsfreiheit der Presse gedeckt

Mittwoch, April 22nd, 2009

Das Landgericht München I hat in einem Beschluss vom 15.04.2009 (Aktz. 9 O 6897/09) den Antrag von Jürgen Klinsmann auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die taz zurückgewiesen.

Mit der einstweiligen Verfügung hat Herr Klinsmann verlangt, „die Veröffentlichung von Bildern zu unterlassen, auf welchen er unter Verwendung eines Bildes von seinem Gesicht als gekreuzigter Christus dargestellt wird.”

Hintergrund war die Veröffentlichung einer Fotomontage in der Osterausgabe der taz, auf der der Antragsteller als gekreuzigter Christus abgebildet ist. Links oberhalb der Fotomontage steht der Text: „Always Look on the Bright Side of Life”. Rechts unten steht auf dem Bild: “Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann: Sonnyboy Jürgen Klinsmann versiebt ein Spiel nach dem anderen. Warum dem gefallenen Heiland jetzt die Kreuzigung droht”.”

Jürgen Klinsmann als Antragsteller sah sich durch diese Veröffentlichung in seinem Persönlichkeitsrecht und insbesondere seine Religiosität auf das Massivste verletzt.

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BVerfG: Fernsehaufnahmen aus einem Gerichtssaal

Montag, April 20th, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass Bild- und Fernsehberichterstattern eine realisierbare Gelegenheit gegeben werden soll, Lichtbilder und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligter anzufertigen.
Jedoch besteht keine Pflicht des Gerichts  Zwangsmaßnahmen anzuordnen, der Presse diejenigen Personen, über die sie zu berichten wünscht, zur Ablichtung vorzuführen.

In dem zu Grunde liegenden Verfahren hatten sich sowohl der Angeklagte, als auch der Verteidiger gegen eine Bildberichterstattung ausgesprochen. Der Vorsitzende Richter ordnete daher an, dass Bildaufnahmen nur in anonymisiertem Form veröffentlicht werden dürfen und zudem bestimmte Zeitpunkte festgelegt, an denen die Bildberichterstatter Zugang zu dem Gerichtssaal erhielten. Zu einem späteren Verhandlungstag gestatte das Gericht, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Sitzungssaal erst betreten, nachdem die Bild- und Fernsehberichterstatter ihre Foto- und Filmaufnahmen gemacht hatten.

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Urteil: Foto einer Prominenten auf einer Vernissage einer privaten Galerie

Freitag, März 6th, 2009

In einem Urteil hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinander gesetzt, ob die Fotos einer bekannten Person auch ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

Die Klägerin, eine Tochter von … und Nichte von Staatsoberhaupt … wurde fotografiert, wie sie eine private Vernissage besucht. Diese Bilder wurden später veröffentlicht. Gegen diese Veröffentlichung geht die Klägerin im Wege der Unterlassungsklage vor.

Das Landgericht Berlin gab der Klage Recht und verurteilte die beklagte Zeitung, die Veröffentlichung der Bilder in Zukunft zu unterlassen.

Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass eine Veröffentlichung von Bildern nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen.

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn es auf Seiten der Öffentlichkeit ein Interesse an der vollständigen Information über das Zeitgeschehen gibt. Etwas ist immer dann als “Zeitgeschehen” anzusehen, wenn von allgemeinen öffentlichen Interesse ist. Darunter können auch rein unterhaltende Informationen fallen.
Jedoch muss immer eine Interessenabwägung stattfinden, und zwar zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre andererseits.

Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass “das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung gegenüber dm Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht hat. Diese Grundsätze gelten auch für Personen mit einem hohen Bekanntheitsgrad.”

Im Rahmen seiner Abwägung kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass hier das Interesse der Prominenten an Privatheit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
Insbesondere die Tatsache, dass das Bild eine private Gesprächssituation und keine “Pose” für die Fotografen zeigt, dass hier auch keine konkludente, sprich stillschweigende, Einwilligung vorliegt.
Urteil im Volltext:
http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=226

Urteil: AG Frankfurt entscheidet für Meinungsfreiheit in Blogs

Donnerstag, August 7th, 2008

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit einem Urteil vom 16.07.20085 (Az. 31 C 2575/07-17) eine generelle Prüfpflicht bei Blogs abgelehnt, selbst wenn diese einen kritischem Inhalt und Diskussionen mit provozierendem Inhalt beinhalten.

Das Gericht ist der Ansicht, das Betreiben eines Internetforums stehe unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit, Würde eine generelle Prüfpflicht aller Beiträge angenommen, ist durch diese Überspannung der Überwachungspflichten die Existenz derartiger Foren gefährdet. Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Erstellung von Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalt, würden zwangläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/-Blogs insgesamt in Frage stellen.

Wird der Verstoß dem Betreiber bekannt, ist er allerdings zur sofortigen Entfernung verpflichtet. Darüber hinaus muss er nach Ansicht des Gerichts zumutbare Maßnahmen treffen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt, so das Amtsgericht.

Urteil im Volltext bei presserecht-aktuell.de