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	<title>Presserecht aktuell &#187; Persönlichkeitsrecht</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht Haft</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 09:31:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespräsident]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen. Diese Enthüllungen werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Nutzer machen dabei zum Teil ihrem Unmut über den Bundespräsidenten sehr deutlich Luft, immer wieder kommt zu hämischen und teilweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen.</p>
<p>Diese Enthüllungen werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Nutzer machen dabei zum Teil ihrem Unmut über den Bundespräsidenten sehr deutlich Luft, immer wieder kommt zu hämischen und teilweise auch schon beleidigenden Kommentaren.</p>
<p>In einem Interview, welches unter anderem im Stern, in der Zeit und der Welt erschien, hat sich Rechtsanwalt Hoesmann zu der strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten geäußert.</p>
<p><span id="more-2263"></span></p>
<p>Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist nach § 90 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren mit Strafe bedroht.Voraussetzung für eine Strafe ist zunächst eine öffentliche Äußerung. Als öffentliche Äußerung werden auch Kommentare bei Facebook angesehen, auch wenn diese nur für einen bestimmten Benutzerkreis einsehbar ist. Äußerungen im privaten Freundeskreis fallen aber nicht darunter.Die Äußerung muss zudem geeignet sein, den Präsidenten zu verunglimpfen, dass bedeutet, die Aussage muss ihn in seiner Ehre verletzen. Wann dies der Fall ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls und hängt von den konkreten Umständen ab.Diese Tat wird nur auf Antrag des Bundespräsidenten verfolgt. In der Vergangenheit wurde diese Vorschrift sehr selten angewendet.  Die historischen Wurzeln dieser Norm finden in der Majestätsbeleidigung, welche in der Kaiserzeit die Beleidigung des Staatsoberhauptes unter eine besondere Strafe stellte.Präsident Wulff hat bereits einmal einen Strafantrag wegen Verunglimpfung gestellt, diesen aber dann kurz vor der Verhandlung wieder zurückgezogen. (<a title="Verunglimpfung Bundespräsident" href="&quot;http://hoesmann.eu/prozess-wegen-verunglimpfung-des-bundesprasidenten/">mehr</a>)</p>
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		<title>Prozess gegen Facebook User wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 15:19:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 11. Januar 2012 vor der Staatschutzkammer des LG Dresden ein Prozess gegen einen Facebook Nutzer wegen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten stattfinden. Der Bundespräsident hat gegen den Nutzer Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung erstattet. Der 45 jährige Facebook Nutzer soll ein Foto des Präsidenten-Paars auf Facebook veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 11. Januar 2012 vor der Staatschutzkammer des LG Dresden ein Prozess gegen einen Facebook Nutzer wegen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten stattfinden. Der Bundespräsident hat gegen den Nutzer Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung erstattet.</p>
<p><span id="more-2245"></span></p>
<p>Der 45 jährige Facebook Nutzer soll ein Foto des Präsidenten-Paars auf Facebook veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein &#8220;Schiffchen auf dem Kopf&#8221; und sie sehe aus wie ein &#8220;Blitzmädel im Afrika-Einsatz&#8221;. Weiter hieß es da zu Wulff: &#8220;Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.&#8221;</p>
<p>Auf dem Foto selbst soll die Präsidentengattin abgebildet gewesen sein, wie sie den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage handelt, ist unklar.</p>
<p><strong>Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann </strong></p>
<p>Hier kommt eine selten angewendete Norm des Strafgesetzbuches zum Tragen.</p>
<p>In § 90 des StGB ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe gestellt.</p>
<p>Eine Verunglimpfung ist eine nach Form, Inhalt, den Begleitumständen oder den Beweggründen erhebliche Kränkung des Bundespräsidenten. Die Tat muss entweder öffentlich oder in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften begangen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es zeigt sich hier wieder einmal deutlich, dass auch Äußerungen auf Facebook rechtlich relevant sind. Daher soll Nutzer, wenn sie öffentlich ihre Meinung sagen, immer auch die Persönlichkeitsrechte der davon betroffenen Personen berücksichtigen.</p>
<p>Quelle: http://www.rp-online.de</p>
<p>&nbsp;</p>
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<div id="_mcePaste" class="mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">Prozess gegen Facebook User wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten</div>
</div>
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		<title>RP Online für Artikel fremder Laien-Journalisten verantwortlich</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 15:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Äußerung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das LG Köln hat, wie die Kanzlei Höcker mitteilt,  die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik &#8220;Opinio&#8221; nicht weiter zu verbreiten. In der Rubrik OPINIO schreiben Leser für Leser. RP Online bietet damit &#8220;Bürgerjournalisten&#8221; die Möglichkeit, eigene Texte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Köln hat, wie die Kanzlei Höcker mitteilt,  die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik &#8220;Opinio&#8221; nicht weiter zu verbreiten.<br />
In der Rubrik OPINIO schreiben Leser für Leser. RP Online bietet damit &#8220;Bürgerjournalisten&#8221; die Möglichkeit, eigene Texte publizieren zu können.</p>
<p><span id="more-2115"></span><br />
In dem Verfahren hat RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit der Begründung verweigert, es handele &#8220;sich auf der &#8220;Opinio-Seite&#8221; nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte&#8221;<br />
Zudem habe RP Online keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge, prüfe aber die eingereichten Beiträge, bevor diese online gehen.<br />
Das LG Köln bejahte eine Verantwortung von RP-Online. Diese können sich einer Haftung für die Texte fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.<br />
<strong>Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:</strong></p>
<p><strong> </strong>Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass der Betreiber einer Webseite für alle Inhalte verantwortlich ist, welche auf seiner Website publiziert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt. Für eigene Inhalte ist man immer verantwortlich, für fremde Inhalte spätestens dann, wenn man Kenntnis hat. Webseiten &#8211; Betreiber müssen daher, gerade bei fremden Inhalten, besonders aufpassen, ob mit diesen Inhalten nicht unter Umständen Rechte Dritter verletzt werden können, da sie selbst dafür haftbar gemacht werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht</title>
		<link>http://www.presserecht-aktuell.de/personensuchmaschine-verstost-nicht-gegen-das-personlichkeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 08:29:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Anlegen eines speziellen Dossiers zu einer bestimmten Person durch eine Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Landgerichts Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine nicht gegen das KUG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt, wenn er ein Dossier über eine bestimmte Person erstellt und in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Anlegen eines speziellen Dossiers zu einer bestimmten Person durch eine Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.<br />
Das Landgerichts Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine nicht gegen das KUG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt, wenn er ein Dossier über eine bestimmte Person erstellt und in diesem Fotos verwendet als &#8220;embedded links&#8221; verwendet, welche der Betroffene selbst online gestellt hat.</p>
<p><span id="more-2092"></span><br />
Das Landgericht Köln führt zur Begründung die Entscheidung zur Google-Bildersuche des BGH heran.<br />
Demnach dürfe der Betreiber einer Suchmaschine von einem Einverständnis des Rechteinhabers zur Benutzung von Werkabbildungen in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Abbildungen in das Internet eingestellt habe, ohne bestehende Möglichkeiten zu ergreifen, den Zugriff von Suchmaschinen auszuschließen.Wer Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich mache, müsse mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.</p>
<p>Quelle: Justiz NRW</p>
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		<title>Eva Hermann verliert Rechtsstreit wegen umstrittener Äußerungen</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 07:12:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
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		<description><![CDATA[Die ehemalige Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Hermann hat vor dem BGH eine Niederlage im Streit um eine Äußerung zur Familienpolitik und Nazi-Zeit erlitten.In dem Rechtsstreit ging es um ein Zitat von Frau Herman aus einer Pressekonferenz, welches ihrer Ansicht nach durch das &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; falsch wiedergegeben worden ist und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ehemalige Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Hermann hat vor dem BGH eine Niederlage im Streit um eine Äußerung zur Familienpolitik und Nazi-Zeit erlitten.In dem Rechtsstreit ging es um ein Zitat von Frau Herman aus einer Pressekonferenz, welches ihrer Ansicht nach durch das &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; falsch wiedergegeben worden ist und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen im Wesentlichen Erfolg, wurde jedoch jetzt letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.<br />
<span id="more-2059"></span>Hintergrund war eine Äußerung Hermanns auf einer Pressekonferenz im Jahre 2007, in welcher sie ihr Buch &#8220;Das Prinzip Arche Noah &#8211; warum wir die Familie retten müssen&#8221; präsentierte.Im Rahmen dieser Pressekonferenz äußerte sie sich wie folgt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das &#8211; alles was wir an Werten hatten &#8211; es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle &#8211; aber es ist eben auch das, was gut war &#8211; das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt &#8211; das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.&#8221;</p></blockquote>
<p>In der Ausgabe des &#8220;Hamburger Abendblatts&#8221; vom 7. September 2007 und auf den Internetseiten der Zeitung erschien ein Artikel, in dem unter anderem ausgeführt ist:</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8221;Das Prinzip Arche Noah&#8221; sei wieder ein &#8220;Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft&#8221;, heißt der Klappentext.&#8221; Die Autorin, &#8220;die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen &#8220;im Begriff sind, aufzuwachen&#8221;, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der &#8220;Existenzsicherung&#8221;. Und dafür haben sie ja den Mann, der &#8220;kraftvoll&#8221; zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Bundesgerichtshof hat jetzt letztinstanzlich entschieden, dass die beanstandete Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht beeinträchtigt.<br />
Zur Begründung führt das Gericht aus:Zwar umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Wort und schützt den Einzelnen davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen. Der grundrechtliche Schutz wirkt dabei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung. Die Beklagte hat die Äußerung der Klägerin aber weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:</span></p>
<p>Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, wie schwierig die richtige Wiedergabe von Zitaten ist und welche juristischen Fallstricke lauern können, wenn Zitate verfälscht wiedergegeben werden. Wann jedoch eine solche Verfälschung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich nicht im Vorfeld mit Bestimmtheit sagen. In dem Verfahren von Eva Herman sieht man, wie verschieden Gerichte denselben Sachverhalt werten können. Daher ist es für Journalisten wichtig, gerade wenn es um sensible Themen wie Nationalsozialismus geht, genau zu arbeiten und möglichst unverfälscht eine Äußerung wiederzugeben, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.<br />
Die Kanzlei Hoesmann steht Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite, wenn Sie Fragen zum Presse- und Medienrecht haben. Kontakt <a href="mailto:office@hoesmann.eu">office@hoesmann.eu</a> oder 030 23 27 09 83 &#8211; der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.</p>
<p>Quelle, BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 &#8211; VI ZR 262/09</p>
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