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	<title>Presserecht aktuell &#187; Journalismus</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>Werbende Pressemitteilung als Anzeige kennzeichnen</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 09:33:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer eine werbende Pressemitteilung übernimmt, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, wenn eine entsprechende Kennzeichnung unterbleibt (Az. 12 O 329/11). Im Rahmen von Veröffentlichungen muss deutlich zwischen redaktionellen und gewerblichen Inhalten getrennt werden und  Werbung muss eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine werbende Pressemitteilung übernimmt, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen.<br />
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, wenn eine entsprechende Kennzeichnung unterbleibt (Az. 12 O 329/11).<br />
<span id="more-2254"></span><br />
Im Rahmen von Veröffentlichungen muss deutlich zwischen redaktionellen und gewerblichen Inhalten getrennt werden und  Werbung muss eindeutig als solche gekennzeichnet werden.<br />
Ein neutraler Leser misst einem redaktionellen Beitrag regelmäßig eine größere Bedeutung und Beachtung, als ein eindeutig als Werbung gekennzeichneter oder zumindest zweifelsfrei als Werbung erkennbarer Beitrag. Daher muss der Beitrag so deutlich als Werbung gekennzeichnet sein, dass auch ein nur flüchtiger Leser diesen Beitrag als Werbung erkennen kann.<br />
Dies gilt auch dann, wenn eine werbende Pressemitteilung unverändert übernommen wird. Dabei genügt es nicht, dass am Ende des Artikels jeweils die Quellenangabe, welche auf den Hersteller hinweist, publiziert wird.<br />
Der Betreiber einer Webseite ist für den Inhalt verantwortlich, und wenn ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt, muss er auch für eventuelle Wettbewerbsverstöße einstehen. Daher sollten Pressemitteilungen, wenn sie stark werbende sind, entweder redaktionell bearbeitet oder deutlich als Anzeige gekennzeichnet werden, um nicht in die Gefahr einer zum Teil sehr teuren Abmahnung zukommen.</p>
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		<title>Über Geld darf geredet werden</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 14:06:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA["Die 100 reichsten Deutschen"]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht München hat entschieden (Urteil vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11), dass über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers berichtet werden darf. Im Rahmen einer Berichterstattung die &#8220;Die 100 reichsten Deutschen&#8221; muss ein deutschlandweit bekannter Unternehmer hinnehmen, dass über sein geschätztes Vermögen berichtet wird. Dies ist zwar nach Ansicht des Gerichts ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht München hat entschieden (Urteil vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11), dass über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers berichtet werden darf. Im Rahmen einer Berichterstattung die &#8220;Die 100 reichsten Deutschen&#8221; muss ein deutschlandweit bekannter Unternehmer hinnehmen, dass über sein geschätztes Vermögen berichtet wird.</p>
<p>Dies ist zwar nach Ansicht des Gerichts ein Eingriff in die Sozialsphäre des Unternehmers. Diese ist aber im Interesse der Freiheit der Berichterstattung nach Art 5 I GG gerechtfertigt.</p>
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		<title>RP Online für Artikel fremder Laien-Journalisten verantwortlich</title>
		<link>http://www.presserecht-aktuell.de/rp-online-fur-artikel-fremder-laien-journalisten-verantwortlich/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 15:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<description><![CDATA[Das LG Köln hat, wie die Kanzlei Höcker mitteilt,  die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik &#8220;Opinio&#8221; nicht weiter zu verbreiten. In der Rubrik OPINIO schreiben Leser für Leser. RP Online bietet damit &#8220;Bürgerjournalisten&#8221; die Möglichkeit, eigene Texte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Köln hat, wie die Kanzlei Höcker mitteilt,  die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik &#8220;Opinio&#8221; nicht weiter zu verbreiten.<br />
In der Rubrik OPINIO schreiben Leser für Leser. RP Online bietet damit &#8220;Bürgerjournalisten&#8221; die Möglichkeit, eigene Texte publizieren zu können.</p>
<p><span id="more-2115"></span><br />
In dem Verfahren hat RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit der Begründung verweigert, es handele &#8220;sich auf der &#8220;Opinio-Seite&#8221; nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte&#8221;<br />
Zudem habe RP Online keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge, prüfe aber die eingereichten Beiträge, bevor diese online gehen.<br />
Das LG Köln bejahte eine Verantwortung von RP-Online. Diese können sich einer Haftung für die Texte fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.<br />
<strong>Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:</strong></p>
<p><strong> </strong>Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass der Betreiber einer Webseite für alle Inhalte verantwortlich ist, welche auf seiner Website publiziert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt. Für eigene Inhalte ist man immer verantwortlich, für fremde Inhalte spätestens dann, wenn man Kenntnis hat. Webseiten &#8211; Betreiber müssen daher, gerade bei fremden Inhalten, besonders aufpassen, ob mit diesen Inhalten nicht unter Umständen Rechte Dritter verletzt werden können, da sie selbst dafür haftbar gemacht werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Klage von Verlagen gegen Tagesschau-App</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Jun 2011 08:19:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Mehrere Zeitungsverlage klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR. Die Medienhäuser wehren sich mit der Klage gegen die aus ihrer Sicht zu textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App. Diese wiesen keinen Sendungsbezug auf und verstoßen daher gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere Zeitungsverlage klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR. Die Medienhäuser wehren sich mit der Klage gegen die aus ihrer Sicht zu textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App. Diese wiesen keinen Sendungsbezug auf und verstoßen daher gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet.<br />
Die klagenden Verlage geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“.Unterstützt wird die Klage vom Dachverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin.<br />
Quelle: BDZV</p>
<p>Nachtrag:</p>
<p>Die Klage hat eine Diskussion ausgelöst. In einem interessanten Blogbeitrag hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführers „Public Affairs“ der Axel Springer AG zu der Klage und den Vorwürfen Stellung genommen.</p>
<p><a href="http://www.presseschauder.de/warum-verlage-gegen-die-ard-klagen/" target="_blank">http://www.presseschauder.de/warum-verlage-gegen-die-ard-klagen/</a></p>
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		<title>Eva Hermann verliert Rechtsstreit wegen umstrittener Äußerungen</title>
		<link>http://www.presserecht-aktuell.de/eva-herrmann-verliert-rechtsstreit-wegen-umstrittener-auserungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 07:12:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die ehemalige Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Hermann hat vor dem BGH eine Niederlage im Streit um eine Äußerung zur Familienpolitik und Nazi-Zeit erlitten.In dem Rechtsstreit ging es um ein Zitat von Frau Herman aus einer Pressekonferenz, welches ihrer Ansicht nach durch das &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; falsch wiedergegeben worden ist und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ehemalige Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Hermann hat vor dem BGH eine Niederlage im Streit um eine Äußerung zur Familienpolitik und Nazi-Zeit erlitten.In dem Rechtsstreit ging es um ein Zitat von Frau Herman aus einer Pressekonferenz, welches ihrer Ansicht nach durch das &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; falsch wiedergegeben worden ist und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen im Wesentlichen Erfolg, wurde jedoch jetzt letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.<br />
<span id="more-2059"></span>Hintergrund war eine Äußerung Hermanns auf einer Pressekonferenz im Jahre 2007, in welcher sie ihr Buch &#8220;Das Prinzip Arche Noah &#8211; warum wir die Familie retten müssen&#8221; präsentierte.Im Rahmen dieser Pressekonferenz äußerte sie sich wie folgt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das &#8211; alles was wir an Werten hatten &#8211; es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle &#8211; aber es ist eben auch das, was gut war &#8211; das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt &#8211; das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.&#8221;</p></blockquote>
<p>In der Ausgabe des &#8220;Hamburger Abendblatts&#8221; vom 7. September 2007 und auf den Internetseiten der Zeitung erschien ein Artikel, in dem unter anderem ausgeführt ist:</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8221;Das Prinzip Arche Noah&#8221; sei wieder ein &#8220;Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft&#8221;, heißt der Klappentext.&#8221; Die Autorin, &#8220;die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen &#8220;im Begriff sind, aufzuwachen&#8221;, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der &#8220;Existenzsicherung&#8221;. Und dafür haben sie ja den Mann, der &#8220;kraftvoll&#8221; zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Bundesgerichtshof hat jetzt letztinstanzlich entschieden, dass die beanstandete Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht beeinträchtigt.<br />
Zur Begründung führt das Gericht aus:Zwar umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Wort und schützt den Einzelnen davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen. Der grundrechtliche Schutz wirkt dabei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung. Die Beklagte hat die Äußerung der Klägerin aber weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:</span></p>
<p>Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, wie schwierig die richtige Wiedergabe von Zitaten ist und welche juristischen Fallstricke lauern können, wenn Zitate verfälscht wiedergegeben werden. Wann jedoch eine solche Verfälschung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich nicht im Vorfeld mit Bestimmtheit sagen. In dem Verfahren von Eva Herman sieht man, wie verschieden Gerichte denselben Sachverhalt werten können. Daher ist es für Journalisten wichtig, gerade wenn es um sensible Themen wie Nationalsozialismus geht, genau zu arbeiten und möglichst unverfälscht eine Äußerung wiederzugeben, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.<br />
Die Kanzlei Hoesmann steht Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite, wenn Sie Fragen zum Presse- und Medienrecht haben. Kontakt <a href="mailto:office@hoesmann.eu">office@hoesmann.eu</a> oder 030 23 27 09 83 &#8211; der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.</p>
<p>Quelle, BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 &#8211; VI ZR 262/09</p>
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