Archiv für die Kategorie ‘Hilfreiches’

BGH äußert sich zur Frage, wann die Abbildung eines Geschmacksmusters zu Zitatzwecken zulässig ist

Montag, April 11th, 2011

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2011 (- I ZR 56/09 – ICE) entschieden, dass die Abbildung eines eingetragenen Geschmacksmusters in einer Werbebroschüre grundsätzlich nur dann gem. § 40 Nr.3 GeschmMG als Zitat gerechtfertigt ist, wenn eine inhaltliche Verknüpfung zwischen den in der Broschüre beschriebenen Leistungen und dem angebildeten Geschmacksmuster besteht. (weiterlesen…)

Studie: “Wirtschaftsjournalismus in der Krise – Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik”

Dienstag, März 9th, 2010

Die von der Otto-Brenner-Stiftung vorgelegte Studie von Wolfgang Storz und Hans-Jürgen Alt mit dem Titel “Wirtschaftsjournalismus in der Krise: Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik” hat neben der ARD und der DPA auch fünf Tageszeitungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftsberichterstattung analysiert. Den Tageszeitungen wurde eine ordentliche Berichterstattung bescheinigt.

Der Wirtschaftberichterstattung von ARD und DPA wird dagegen scharf kritisiert.

Bei ARD und DPA wurde insbesondere kritisiert, dass ihre Berichterstattung häufig nicht journalistisch objektiv war und im Verlauf der Krise Zusammenhängen nicht aufgezeigt worden sind und sich die Berichterstattung der vorherrschenden Meinung anschloss.

Die Studie kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden -

http://www.otto-brenner-stiftung.de/veranstaltungen/sonstige-veranstaltungen/wirtschaftsjournalismus-in-der-krise.html

Internetrecht und IT-Recht von Prof. Hoeren aktualisiert

Montag, März 1st, 2010

Professor Horen aus Münster hat sein Buch Internetrecht und sein Buch IT-(Vertrag) Recht in einer aktuellen Version zum Download auf seiner Webseite bereit gestellt.

Internetrecht: http://redir.ec/hoeren

IT-Recht: http://redir.ec/hoeren-it

Rezension – Mes: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht

Freitag, Januar 15th, 2010

Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen.

Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat.

In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- und Klageformen und bietet so dem anwaltlichen Praktiker eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen.

Das Buch umfasst die Rechtsgebiete „UWG“, „Markenrecht“, „Patentrecht“, „Gebrauchsmusterrecht“, „Arbeitnehmererfinderecht“, „Geschmacksmusterrecht“, „Urheberrecht“ und „Presserecht“.

Die kommentierten Muster berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen sowohl auf die materiellen- wie auch verfahrensrechtlichen relevante Aspekte des anwaltlichen Schriftsatzes ein.

Abgerundet wird das sehr hilfreiche Werk durch umfangreiche Literaturangaben zu jedem Schriftsatz und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Wie in der Reihe üblich, werden alle Schriftsätze auch auf der beiliegenden CD bereitgestellt.

Buchinformation:

Münchener Prozessformularhandbuch Band 5 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, Verlag C.H.Beck, 3. Auflage 2009, XXVI, 1191 Seiten, in Leinen mit CD-ROM, 138,00, ISBN: 978-3-406-57650-8

Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie “privat” oder “gewerblich”?

Donnerstag, Januar 14th, 2010

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht.

In einem Aufsatz in der aktuellen FotoGEN hat sich Rechtsanwalt Tim Hoesmann ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Lesen Sie den Artikel in der Online Ausgabe der Zeitschrift:

http://www.fotogen-onlinemagazin.de/fotoGEN11/11.html