Archiv für die Kategorie ‘Hilfreiches’

Studie: “Wirtschaftsjournalismus in der Krise – Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik”

Dienstag, März 9th, 2010

Die von der Otto-Brenner-Stiftung vorgelegte Studie von Wolfgang Storz und Hans-Jürgen Alt mit dem Titel “Wirtschaftsjournalismus in der Krise: Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik” hat neben der ARD und der DPA auch fünf Tageszeitungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftsberichterstattung analysiert. Den Tageszeitungen wurde eine ordentliche Berichterstattung bescheinigt.

Der Wirtschaftberichterstattung von ARD und DPA wird dagegen scharf kritisiert.

Bei ARD und DPA wurde insbesondere kritisiert, dass ihre Berichterstattung häufig nicht journalistisch objektiv war und im Verlauf der Krise Zusammenhängen nicht aufgezeigt worden sind und sich die Berichterstattung der vorherrschenden Meinung anschloss.

Die Studie kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden -

http://www.otto-brenner-stiftung.de/veranstaltungen/sonstige-veranstaltungen/wirtschaftsjournalismus-in-der-krise.html

Internetrecht und IT-Recht von Prof. Hoeren aktualisiert

Montag, März 1st, 2010

Professor Horen aus Münster hat sein Buch Internetrecht und sein Buch IT-(Vertrag) Recht in einer aktuellen Version zum Download auf seiner Webseite bereit gestellt.

Internetrecht: http://redir.ec/hoeren

IT-Recht: http://redir.ec/hoeren-it

Rezension: Foto- und Bildrecht von Dr. Wanckel

Freitag, Februar 12th, 2010

Der Titel Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel kann ohne Zweifel als das Standardwerk für alle Fragen rund um Foto- und Bildrechte angesehen werden. Auch in der nunmehr 3. Auflage geht der „Wanckel“ praxisnah auf alle relevanten Probleme des Urheber- und Persönlichkeitsrechts ein.

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Twitter und Recht – Die Tweets

Dienstag, Januar 26th, 2010

ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

4. Haftung für Äußerungen

Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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Rezension – Mes: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht

Freitag, Januar 15th, 2010

Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen.

Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat.

In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- und Klageformen und bietet so dem anwaltlichen Praktiker eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen.

Das Buch umfasst die Rechtsgebiete „UWG“, „Markenrecht“, „Patentrecht“, „Gebrauchsmusterrecht“, „Arbeitnehmererfinderecht“, „Geschmacksmusterrecht“, „Urheberrecht“ und „Presserecht“.

Die kommentierten Muster berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen sowohl auf die materiellen- wie auch verfahrensrechtlichen relevante Aspekte des anwaltlichen Schriftsatzes ein.

Abgerundet wird das sehr hilfreiche Werk durch umfangreiche Literaturangaben zu jedem Schriftsatz und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Wie in der Reihe üblich, werden alle Schriftsätze auch auf der beiliegenden CD bereitgestellt.

Buchinformation:

Münchener Prozessformularhandbuch Band 5 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, Verlag C.H.Beck, 3. Auflage 2009, XXVI, 1191 Seiten, in Leinen mit CD-ROM, 138,00, ISBN: 978-3-406-57650-8

Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie “privat” oder “gewerblich”?

Donnerstag, Januar 14th, 2010

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht.

In einem Aufsatz in der aktuellen FotoGEN hat sich Rechtsanwalt Tim Hoesmann ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Lesen Sie den Artikel in der Online Ausgabe der Zeitschrift:

http://www.fotogen-onlinemagazin.de/fotoGEN11/11.html

Das Recht am eigenem Bild

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Justizia_01Menschen sind schon immer das zentrale Motiv für Fotografen gewesen. Und genauso lange gibt es schon die Diskussion, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Menschen fotografiert werden dürfen:

Besonders wichtig ist dies für die Straßenfotografie. Bei dieser Form der Fotografie werden Straßenszenen fotografiert und auf diesen sind natürlich fast auch immer Menschen abgebildet. Viele Fotografen, allen voran Henri Cartier-Bresson, haben durch ihre Straßenfotografien Weltruhm erlangt und diese Art der Fotografie zu einer eigenen Kunstform erhoben. Die Abgebildeten kriegen häufig gar nicht oder erst später mit, dass sie fotografiert worden sind – gerade dies macht ja auch zu einem Teil den Reiz dieser Szenen aus, wirken sie dadurch ungekünstelt und real. Oder wie es Henri Cartier-Bresson einmal so treffend beschrieben hat „Fotografieren ist wie Bogenschießen: richtig zielen, schnell schießen, abhauen.“ Aus der Sicht eines Fotografen sicherlich nicht verkehrt.

Leider ist die Sichtweise der Juristen eine völlig andere.

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Konzertfotografie im rechtlichen Fokus

Donnerstag, Oktober 29th, 2009

Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf photoscala.de einen Aufsatz über die rechtlichen Probleme im Rahmen der Konzertfotografie veröffentlicht.

Insbesondere geht der Aufsatz auf die Frage ein, ob und aus welchen juristischen Gründen die Veranstalter das Fotografieren ihrer Veranstaltung beschränken dürfen.

http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-auf-Konzerten

Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabendomains

Montag, Oktober 19th, 2009

browserJetz ist es auch in Deutschland möglich, ein und zwei Buchstabendomains bei der denic registrieren zu lassen. Gerade für Firmen wie C&A, VW oder auch die Süddeutsche Zeitung ist dies eine positive Veränderung der denic Richtlinien, da sie nunmehr auch unter ihrem bekannten Markennamen eine. de Domain einrichten lassen können.

Aber auch für viele Webmaster und Privatleute ist eine solche Domain interessant, da eine kurze Domain sich leichter merken lässt und einen höheren Seitenzugriff verspricht.
Doch gerade bei diesen Kurzdomains lauert ein sehr großes Abmahnrisiko, da viele der Buchstabenkombinationen bereits markenrechtlich geschützt sind. Die Inhaber der Markenrechte können infolgedessen gegen den Registrierer der Domain im Wege der Abmahnung vorgehen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte unbedingt im Vorfeld eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicher zugehen, kein Markenrecht zu verletzten.

denic – Änderung der Richtlinie – http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6