Archiv für die Kategorie ‘Basiswissen’

Zusammenarbeit mit Sylent Press – Aufsatz zur Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen

Mittwoch, März 31st, 2010

Die Kanzlei Hoesmann arbeitet jetzt auch mit der Bildagentur Sylent Press in Hamburg zusammen und wird in Zukunft regelmäßig Beiträge dort veröffentlichen.

Der erste Beitrag setzt sich mich dem Thema der Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen auseinander.

Aufsatz:  http://www.sylentpress.de/anfechtung-und-widerruf-bei-einem-model-release/

Sylent Press: http://www.sylent-press.de/

Studie: “Wirtschaftsjournalismus in der Krise – Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik”

Dienstag, März 9th, 2010

Die von der Otto-Brenner-Stiftung vorgelegte Studie von Wolfgang Storz und Hans-Jürgen Alt mit dem Titel “Wirtschaftsjournalismus in der Krise: Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik” hat neben der ARD und der DPA auch fünf Tageszeitungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftsberichterstattung analysiert. Den Tageszeitungen wurde eine ordentliche Berichterstattung bescheinigt.

Der Wirtschaftberichterstattung von ARD und DPA wird dagegen scharf kritisiert.

Bei ARD und DPA wurde insbesondere kritisiert, dass ihre Berichterstattung häufig nicht journalistisch objektiv war und im Verlauf der Krise Zusammenhängen nicht aufgezeigt worden sind und sich die Berichterstattung der vorherrschenden Meinung anschloss.

Die Studie kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden -

http://www.otto-brenner-stiftung.de/veranstaltungen/sonstige-veranstaltungen/wirtschaftsjournalismus-in-der-krise.html

Internetrecht und IT-Recht von Prof. Hoeren aktualisiert

Montag, März 1st, 2010

Professor Horen aus Münster hat sein Buch Internetrecht und sein Buch IT-(Vertrag) Recht in einer aktuellen Version zum Download auf seiner Webseite bereit gestellt.

Internetrecht: http://redir.ec/hoeren

IT-Recht: http://redir.ec/hoeren-it

Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie “privat” oder “gewerblich”?

Donnerstag, Januar 14th, 2010

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht.

In einem Aufsatz in der aktuellen FotoGEN hat sich Rechtsanwalt Tim Hoesmann ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Lesen Sie den Artikel in der Online Ausgabe der Zeitschrift:

http://www.fotogen-onlinemagazin.de/fotoGEN11/11.html

Das Recht am eigenem Bild

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Justizia_01Menschen sind schon immer das zentrale Motiv für Fotografen gewesen. Und genauso lange gibt es schon die Diskussion, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Menschen fotografiert werden dürfen:

Besonders wichtig ist dies für die Straßenfotografie. Bei dieser Form der Fotografie werden Straßenszenen fotografiert und auf diesen sind natürlich fast auch immer Menschen abgebildet. Viele Fotografen, allen voran Henri Cartier-Bresson, haben durch ihre Straßenfotografien Weltruhm erlangt und diese Art der Fotografie zu einer eigenen Kunstform erhoben. Die Abgebildeten kriegen häufig gar nicht oder erst später mit, dass sie fotografiert worden sind – gerade dies macht ja auch zu einem Teil den Reiz dieser Szenen aus, wirken sie dadurch ungekünstelt und real. Oder wie es Henri Cartier-Bresson einmal so treffend beschrieben hat „Fotografieren ist wie Bogenschießen: richtig zielen, schnell schießen, abhauen.“ Aus der Sicht eines Fotografen sicherlich nicht verkehrt.

Leider ist die Sichtweise der Juristen eine völlig andere.

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Konzertfotografie im rechtlichen Fokus

Donnerstag, Oktober 29th, 2009

Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf photoscala.de einen Aufsatz über die rechtlichen Probleme im Rahmen der Konzertfotografie veröffentlicht.

Insbesondere geht der Aufsatz auf die Frage ein, ob und aus welchen juristischen Gründen die Veranstalter das Fotografieren ihrer Veranstaltung beschränken dürfen.

http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-auf-Konzerten

Hohes Abmahnrisiko bei den neuen ein / zwei Buchstabendomains

Montag, Oktober 19th, 2009

browserJetz ist es auch in Deutschland möglich, ein und zwei Buchstabendomains bei der denic registrieren zu lassen. Gerade für Firmen wie C&A, VW oder auch die Süddeutsche Zeitung ist dies eine positive Veränderung der denic Richtlinien, da sie nunmehr auch unter ihrem bekannten Markennamen eine. de Domain einrichten lassen können.

Aber auch für viele Webmaster und Privatleute ist eine solche Domain interessant, da eine kurze Domain sich leichter merken lässt und einen höheren Seitenzugriff verspricht.
Doch gerade bei diesen Kurzdomains lauert ein sehr großes Abmahnrisiko, da viele der Buchstabenkombinationen bereits markenrechtlich geschützt sind. Die Inhaber der Markenrechte können infolgedessen gegen den Registrierer der Domain im Wege der Abmahnung vorgehen.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte unbedingt im Vorfeld eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicher zugehen, kein Markenrecht zu verletzten.

denic – Änderung der Richtlinie – http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6

Das Recht am eigenem Bild (Teil 3)

Mittwoch, September 2nd, 2009

Objektiv_2In dem dritten Teil der Aufsatzserie “Das Recht am eigenem Bild” geht um die Frage, wann Personenaufnahmen auch ohne Einwilligung der abgebildeten Menschen aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen. Die ersten beide Teile der Aufsatzserie haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann eigentlich ein Bild einer Person im juristischen Sinne vorliegt und ob es ausreichend für eine Veröffentlichung ist, wenn die Person der Aufnahme zugestimmt hat. (http://www.presserecht-aktuell.de/?p=896)

Doch auch ohne Einwillung kann ein Bild unter bestimmten Umständen veröffentlicht werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

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Buch “Internetrecht” von Prof. Hoeren aktualisiert

Dienstag, August 18th, 2009

Ein_Herz_fr_BcherDas bekannte Buch “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist jetzt in einer neuen Auflage erschienen und kann kostenlos heruntergeladen werden. Der Umfang beträgt nunmehr 556 Seite und das Buch richtet sich an die Bedürfnisse derer, die selbst Inhalte im Netz anbieten. Abgerundet wird die umfassende Darstellung der Rechtslage durch zahrleiche Fussnoten und die im Anhang befindlichen Musterverträge

Auszug aus dem Vorwort:

Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können, eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht), Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht), Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort), den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt) sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).
Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion.

Link als pdf Dokument (2.6 MB): http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf