Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Der Model Release Vertrag

Freitag, August 5th, 2011

Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
Rechtlicher Hintergrund ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Inhalt dieses Rechts ist, dass jeder Mensch selbst und allein bestimmen darf, ob und wie weit andere sein Lebensbild oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen. Eine besondere Ausprägung dieses allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht am eigenem Bild, welches der abgebildeten Person einen sehr weitgehenden Schutz ihrer Persönlichkeit garantiert. Dies schließt das Recht mit ein, bestimmen zu dürfen, ob und in welchem Kontext Bilder von sich selbst veröffentlicht werden dürfen.
Um hier Rechtssicherheit zu haben, ist ein Vertrag bei einem Fotoshootings sehr zu empfehlen.

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Bild wehrt sich gegen Rüge

Dienstag, August 2nd, 2011

Die Bild-Zeitung wehrt sie sich gegen eine Rüge des Presserats und fordert ihre Leser auf, sich im Namen der Bild-Zeitung beim Presserat über die Rüge zu beschweren.  Hintergrund ist eine Berichterstattung über einen Gerichtsprozess gegen einen Kindesentführer, wobei die Bild-Zeitung das Bild des Entführers ungepixelt zeigt.
Die Bild-Zeitung ist der Ansicht, dass ein Recht der Öffentlichkeit daran besteht, die Identität des Kindesentführers zu zeigen.
Der Pressekodex, in welchem die ethischen Regeln einer Berichterstattung niedergelegt sind, sagt im Gegensatz dazu, dass vor einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt und insbesondere bei der Berichterstattung über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren sind.

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Wochenendseminar: Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation

Montag, Juli 25th, 2011

Am 20. und 21. August gibt Rechtsanwalt Hoesmann an der DAA Medienakademie ein Wochenendseminar zum Thema Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation.

Dabei werden sowohl praktische, wie auch rechtliche Aspekte der Kommunikation in sozialen Netzwerken umfassend dargestellt und anhand von Beispielen erläutert.

Das 2tägige Seminar wendet sich an alle, die Twitter, Facebook und Co. für berufliche Zwecke nutzen wollen. Weitere Infos und Anmeldung hier:

http://www.daa-medienakademie.de/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/termine-detail.html?terminId=2388

Aufsatz: Vom Fotografieren von Kunst

Montag, Juli 25th, 2011

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala hat sich Rechtsanwalt Hoesmann mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.
Link photoscala: http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-von-Kunst

Bild Manipulationen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht

Freitag, Juli 22nd, 2011

Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 648/10) hat entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.

Nach Ansicht der Hamburger Richter liegt eine unzulässige Bildbearbeitung bereits dann vor, wenn das Foto einer Person so bearbeitet worden ist, dass der Lidschatten der abgebildeten Person deutlich intensiver erscheint.  Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die abgebildete Person.
Das Landgericht Hamburg schließt sich hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (1 BvR 240/04) an, welche betont, dass als Ausdruck des Persönlichkeitsrecht das Recht gehört, manipulierte Bilder zu vermeiden.

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, wie er von der Öffentlichkeit gesehen werden will. Eine Bildbearbeitung ist jedoch zulässig, wenn der diese technisch bedingte ist und das Foto keine neuen Aussage erhält.