Bauer Verlag unterliegt im Streit um Fotografenverträge
Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit über die Heinrich Bauer Achat KG gewonnen.
Nach dem Urteil des LG Hamburg (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen rechtswidrig und unwirksam.
Unter anderem verwirft das Gericht einen Passus als rechtswidrig, der die Honorarbedingungen des Verlages zu Lasten seiner Freien stark eingeschränkt hat.
In dem Passus wurde mit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars sämtliche Leistungen und Rechte für Nutzungen der Bauer Media Group abgegolten. Ebenso untersagte das Gericht die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch unbekannte Nutzungsarten und die Nutzung durch kooperierende Dritte bezahlt sein sollten.
Die monierten Bedingungen des Verlags wurden vom Gericht als nicht angemessen eingestuft. Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach Schadensersatzansprüche des Urhebers wegen der unterlassenen Urhebernennung ausgeschlossen sein sollten, auch wenn sie auf fahrlässigem Handeln des Verlags beruhten.
Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.
Bereits im Sommer 2009 unterlag der Bauer Verlag in einem ähnlichen Verfahren.
http://www.presserecht-aktuell.de/lg-hamburg-verbietet-buy-out-klausel/
Quelle: Pressemitteilung des DJV
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