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Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

Lesen Sie den Volltext bei der Kanzlei Hoesmann – http://t.co/gRx0hfD

LG Hamburg: Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Freitag, August 13th, 2010

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Hochzeitsfotograf die Persönlichkeitsrechte des Brautpaares verletzt, wenn er ohne dessen Einwilligung Bilder der Hochzeit in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Zur Begründung des Schadensersatzes für das Brautpaar hat das Gericht ausgeführt:

Gerade im vorliegenden Fall fällt zusätzlich eingriffsintensivierend ins Gewicht, dass sich die Kläger nicht in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung wie einem Standesamt oder einer Kirche haben trauen lassen, sondern für diesen Moment absichtlich einen öffentlich nicht zugänglichen und nicht einsehbaren Raum gewählt haben, um ihre Trauung in einem privaten Kreis und nur unter Anwesenheit von einigen wenigen geladenen Gästen abzuhalten. Der anwesende Fotograf war von ihnen beauftragt worden, Fotos für ihren persönlichen Gebrauch anzufertigen; es handelte sich nicht um einen Pressefotografen. Für die Veröffentlichung eines Fotos, welches in einem derartig intimen Rahmen aufgenommen wurde, hat die Kammer einen deutlich höheren Wert in Ansatz gebracht, als sie es für eine Fotografie getan hätte, die in oder vor einer öffentlich zugänglichen Einrichtung entstanden wäre.

Dem geschädigten Brautpaar wurde als Wertersatz eine Entschädigung von 2500 EUR pro Person zugesprochen. Die Höhe orientiert sich an den fiktiven Lizenzgebühren.

Volltext bei der Kanzlei Hoesmann:

http://hoesmann.eu/veroffentlichungen/urteile/fotorecht/lg-hamburg-unbefugte-werbung-mit-hochzeitfotos/

Blumenkübel?

Freitag, August 6th, 2010

Am Donnerstag Mittag machte plötzlich das Wort Blumenkübel bei Twitter die Runde.

Hintergrund war eine kleine Meldung einer münsteraner Zeitung, in welcher über einen zerstörten Blumenkübel vor einen Altersheim berichtet wurde. Bei dem Artikel handelte es sich um die ersten Gehversuche einer jungen Journalistin und das Thema ist ein typisches Sommerlochthema.

Dieses wurde von vielen zum Anlass genommen, humorvoll über dieses Thema zu schreiben. Es entwickelte sich zu einem kleinen Hype, in Folge dessen das Wort Blumenkübel es sogar unter die Top 5 der Trendic Topics auf Twitter schaffte, eine sehr beachtliche Leistung.

Natürlich hat auch Rechtsanwalt Hoesmann (twitter.com/medienrechtler) sich dieses Themas angenommen und seine anwaltliche Dienste dem Blumenkübel angeboten – leider ohne Reaktion.

Einen sehr netten Überblick über diesen humoristischen Blumenkübel findet sich auf dem Blog von André Pechmann, der freundlicherweise auch das Angebot von Rechtsanwalt Hoesmann aufnahm.

Link: http://www.andre-pechmann.de/2010/08/05/wer-den-blumenkubel-verstand/

Mehr zum Blumenkübel bei der MZ, deren Meldung alles auslöste: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/neuenkirchen/Internetwelle-um-einen-zerstoerten-Blumenkuebel;art997,990767

Kachelmann fordert 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von „BILD“

Mittwoch, August 4th, 2010

Der bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann, welcher wegen des Verdachts einer Vergewaltigung vier Monate in Untersuchungshaft saß, soll nach Medienberichten mehr als 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von der Boulevardzeitung „BILD“ und dem Onlineportal „Bild.de“ fordern. Er sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Dieses wurde unter anderem von Spiegel online und handelsblatt.com am berichtet. Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang verschiedener Anwaltsschreiben, will aber alle Forderungen zurückweisen.

Seit der Verhaftung von Jörg Kachelmann sind durch seinen Rechtsanwalt bereits eine Reihe von einstweiligen Verfügungen erwirkt worden, mit denen er sich gegen die Veröffentlichung privater Informationen wehrte.

Das Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat auch in den Medien eine Diskussion über die zulässige und angemessene Berichterstattung ausgelöst.

Statt vieler sei hier nur auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung verwiesen:

http://www.sueddeutsche.de/medien/joerg-kachelmann-und-die-medien-ein-oeffentliches-geschaeft-1.982540

Blitzerfotos verfassunsgrechtlich zulässig

Dienstag, Juli 20th, 2010

Die polizeilichen „Blitzerfotos“ sind ein gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrers und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das Bundesverfassungsgericht führt zu Begründung aus:

Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen.

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ZAK beanstandet Fall von Schleichwerbung, einen Bericht über Robert Enke und spricht erneut Bußgelder wegen unzulässiger Gewinnspiele aus

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.

In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.

Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.

Urteil im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-zum-recht-nicht-mit-einer-anderen-person-abgebildet-zu-werden/

Fotos von Gutachtern sind urheberrechtlich geschützt

Dienstag, Juni 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 68/08) entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.

In dem Fall ging es um die Fotos eines Sachverständigen, der ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt hatte. In diesem Gutachten ging es um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Zudem befanden sich in dem Gutachten, wie mittlerweile üblich, auch Fotos des verunfallten Fahrzeugs.

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AG Augsburg: Veröffentlichung von Hochzeitsbildern

Montag, Juni 28th, 2010

Die Veröffentlichung von Hochzeitsbildern führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Brautpaar und dem Fotografen. Mal wehrt sich der Fotograf gegen eine Veröffentlichung seiner Bilder durch das Brautpaar oder das Brautpaar ist seinerseits nicht mit einer Veröffentlichung der Bilder einverstanden.

In dem Fall vor dem Amtsgericht Augsburg wehrte sich ein Brautpaar gegen die weitere Veröffentlichung ihrer Bilder durch den Fotografen.

Die Kläger heirateten vor 25 Jahren zum ersten Mal und ließen sich scheiden. Im Jahr 2007 heirateten sie zum zweiten Mal. Bei der zweiten Hochzeit fotografierte der Beklagte. Mit Einverständnis der Kläger wurden in zwei Zeitschriften Artikel mit Bildern veröffentlicht. Vereinbart war eine Zahlung von je 100,-€. In einer Zeitschrift wurde der volle Namen der Kläger genannt.

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Bauer Verlag unterliegt im Streit um Fotografenverträge

Dienstag, Mai 11th, 2010

Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit über die Heinrich Bauer Achat KG gewonnen.

Nach dem Urteil des LG Hamburg (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen rechtswidrig und unwirksam.

Unter anderem verwirft das Gericht einen Passus als rechtswidrig, der die Honorarbedingungen des Verlages zu Lasten seiner Freien stark eingeschränkt hat.

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