9Live muss 95.000 Euro Bußgeld zahlen
Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gegen den Fernsehsender 9Live Geldbußen in einer Gesamthöhe von insgesamt 95.000 Euro verhängt. Damit wollen die Landesmedienanstalten irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen ahnden.
Kommentar des ZAK-Vorsitzenden Thomas Langheinrich zu der Entscheidung
“Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen”,
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten einzeln beschlossen worden. Sie gilt seit Ende Februar 2009.
Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der vor einem Jahr in Kraft getretene 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen.
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filmreif | Oktober 21st, 2009 at 16:29 #
Ich lach mit tot! Das soll ein “empfindliches” Bußgeld sein? Das verdienen die vermutlich in weniger als 1 Stunde! 95 Millionen wäre eher angebracht, denn das ist wahrscheinlich auch noch nicht mal ein Monatsgewinn vor Steuern.