20. Jul 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Die polizeilichen „Blitzerfotos“ sind ein gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrers und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das Bundesverfassungsgericht führt zu Begründung aus:

Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen.

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8. Jul 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.

In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.

Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.

Urteil im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-zum-recht-nicht-mit-einer-anderen-person-abgebildet-zu-werden/

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 68/08) entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.

In dem Fall ging es um die Fotos eines Sachverständigen, der ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt hatte. In diesem Gutachten ging es um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Zudem befanden sich in dem Gutachten, wie mittlerweile üblich, auch Fotos des verunfallten Fahrzeugs.

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Die Veröffentlichung von Hochzeitsbildern führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Brautpaar und dem Fotografen. Mal wehrt sich der Fotograf gegen eine Veröffentlichung seiner Bilder durch das Brautpaar oder das Brautpaar ist seinerseits nicht mit einer Veröffentlichung der Bilder einverstanden.

In dem Fall vor dem Amtsgericht Augsburg wehrte sich ein Brautpaar gegen die weitere Veröffentlichung ihrer Bilder durch den Fotografen.

Die Kläger heirateten vor 25 Jahren zum ersten Mal und ließen sich scheiden. Im Jahr 2007 heirateten sie zum zweiten Mal. Bei der zweiten Hochzeit fotografierte der Beklagte. Mit Einverständnis der Kläger wurden in zwei Zeitschriften Artikel mit Bildern veröffentlicht. Vereinbart war eine Zahlung von je 100,-€. In einer Zeitschrift wurde der volle Namen der Kläger genannt.

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Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit über die Heinrich Bauer Achat KG gewonnen.

Nach dem Urteil des LG Hamburg (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen rechtswidrig und unwirksam.

Unter anderem verwirft das Gericht einen Passus als rechtswidrig, der die Honorarbedingungen des Verlages zu Lasten seiner Freien stark eingeschränkt hat.

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4. Mai 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Durch Beschluss vom 22.04.2010 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dem Eilantrag einer bekannten Eisschnellläuferin stattgegeben und dem Bundeskriminalamt untersagt, bezüglich des die Antragstellerin betreffenden Schiedsurteils des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 folgende Passage zu veröffentlichen oder zu verbreiten oder veröffentlichen oder verbreiten zu lassen: „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist.“

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30. Apr 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Herr Rechtsanwalt Hoesmann ist auch als Dozent an der DAA Medienakademie tätig.

Seine umfangreichen Unterlagen zu seiner Vortragsreihe Medienrecht können auch online abgerufen werden:

http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vortrage/

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Google Bildersuche für rechtmäßig erklärt.

Im Rahmen einer Urteilsbesprechung für photoscala.de stellt Herr Rechtsanwalt Hoesmann das Urteil kurz vor und zeigt mögliche Folgen auf.

Lesen Sie den ganzen Text hier:

http://www.photoscala.de/Artikel/BGH-Urteil-Google-Bildersuche-verletzt-kein-Urheberrecht

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22. Apr 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Das Verwaltunggericht in Köln hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann Medien die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden und von der Bundesprüfstelle in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen sind.

Das Gericht entschied, dass eine Gefährdung ist bereits dann zu bejahen ist wenn eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass überhaupt Kinder und Jugendliche durch die dargestellten Inhalte beeinflusst werden können.

Insbesondere wenn die Publikation in einem erheblichem Umfang Äußerungen enthält, die zu Rassenhass und Gewalt gegen Schüler ausländischer Herkunft aufrufen und den Nationalsozialismus verherrlichen bzw. verharmlosen, ist diese als jugendgefährdend zu bewerten.

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