Die Kanzlei Heinemann und Partner aus Essen hat eine einstweilige Verfügung gegen die Sendung “Die Geldeintreiber” erwirkt, dass in der Sendung nicht mehr die fiktive Figur des Rechtsanwalts Heinemann in Essen verwendet werden darf.
Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade. (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12)
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.
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Ob Honorartabellen zur Bewertung der fiktiven Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden können, ist unter Juristen und Gerichten umstritten.
Das Landgericht Potsdam hat nun entschieden, dass die Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes zur Ermittlung einer fiktiven Lizenzgebühr für ein bisher unveröffentlichtes Werk herangezogen werden kann.
In seiner Entscheidung führt das Gericht zudem aus, dass der Streitwert bei einer unlizensierte Textnutzung der Regel mit 16.000 € zu bemessen ist, je nach Dauer der Urheberrechtsverletzungen können sogar bis zu 50.000 € festgelegt werden.
LG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 O 232/10

Der bekannte Journalist Jens Weinreich und Grimme-Preisträger ist von der Hamburger Inkassokanzlei KSP abgemahnt, wegen der Übernahme eines Textes der Nachrichtenagentur dapd abgemahnt worden.
Die Kanzlei KSP wirft Weinreich vor, dass er unberechtigt einen Text von AP Deutschland verwendet hat, und fordert eine Löschung und auch eine Vergütung für die übernommene Textpassage.
Die Kanzlei KSP setzt in ihrem Abmahnschreiben eine hypothetische Lizenzgebühr in Höhe 300 € für den Artikel an.
Weinreich weist in seinem Artikel darauf hin, dass diese Lizenzgebühr nach seiner Ansicht kaum einer Überprüfung seitens des Gerichts standhalten würde.
Die Tagespauschale für einen freien Mitarbeiter der Nachrichtenagentur liegt bei bis zu 8h Arbeit bei 77 €.
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Bilder eines privaten Anwesens stellen einen Eingriff in die Privatsphäre des Hausherren dar, wenn die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann.
Dabei reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin aus, wenn nur ein Bild des Rohbaus gezeigt wird und nur der Stadtteil genannt wird.
In dem Rechtsstreit (KG Berlin, Urteil vom 06.02.2012, Az.: 10 U 50/11) ging es um die Publikation von Bildern eines Rohbaus. Der Beklagte hatte diese Bilder in einem Artikel verwendet, um die aus seiner Sicht Diskrepanz zwischen der Außendarstellung des Klägers und seinen tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu illustrieren.
Das Gericht in Berlin untersagte eine entsprechende Berichterstattung, da diese die Privatsphäre des Klägers verletzten.
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